Patin trotz Kirchenaustritt?

Hamburgerin

Liebe Antwortende,

die gewünschte Tauf-Patin für unsere Tochter ist aus sehr persönlichen Gründen aus der katholischen Kirche ausgetreten (Haltung der kath. Kirche zu Homosexualität). Sie ist jedoch in der evangelischen Gemeinde (auch nachweislich) aktiv, gläubig und wie ich mir sicher bin, die tollste Patin, die ich meiner Tochter wünschen kann. Ist es möglich, dass Sie dennoch Patentante werden kann?

Liebe Hamburgerin,

Patenschaft ist nicht nur eine Haltung oder eine Fähigkeit, sondern auch ein Amt. Dieses Amt wird von der Kirche übertragen. Wer nicht zur Kirche gehört, kann auch von ihr kein Patenamt übertragen bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand gläubig ist, aktiv in der Gemeinde mitarbeitet oder nicht. Das Patenamt ist sozusagen ein offizieller Auftrag der Kirche, in ihrem Geiste an der religiösen Erziehung des Kindes mitzuwirken. Sie können sich das so vorstellen, wie jemand, der die deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt und anschließend in Deutschland Beamter werden will. Das geht auch nicht.

Die Regeln der Nordkirche (zu der Hamburg gehört) sagen darum: Patin oder Pate kann nur werden, wer einer christlichen Kirche angehört. Ihre Freundin müsste also wieder einer Kirche beitreten, was ich ihr ohnehin empfehlen würde, wenn sie sich doch ihrer evangelischen Gemeinde so nahe fühlt. Jedes Kirchenmitglied trägt über sein Engagement hinaus auch dazu bei, dass die Gemeinde, der sie sich zugehörig fühlt, auch entsprechend mit hauptamtlichen Mitarbeitenden versorgt werden kann. Kirchenmitglieder können - zum Beispiel auch durch ihr (aktives und passives) Wahlrecht - die Geschicke und Inhalte des gemeindlichen Lebens mitbestimmen. Vielleicht kann die Taufe Ihrer Tochter also ein guter Anlass für Ihre Freundin sein, in die evangelische Kirche einzutreten. Wenn sie dazu nicht bereit ist, kann sie natürlich trotzdem an der religiösen Erziehung Ihrer Tochter beteiligt sein – nur eben nicht mit dem Auftrag, dem Amt der Kirche.

Herzliche Grüße

Frank Muchlinsky

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