Unterschied Kirchengemeinderat - Gemeindekirchenrat

Gast

Eine Kirchengemeinde, auch Pfarrgemeinde genannt oder schlicht Gemeinde, ist die kleinste organisatorische, mitgliedschaftlich organisierte Einheit einer Kirche. In unserem Kirchengemeinderat befinden sich jedoch auch Mitglieder, die nicht mitgliedschaftlich zur Kirche gehören. In der Regel gehört zur Kirchenmitgliedschaft auch die Mitgliedschaft in einer Gemeinde, insbesondere in evangelischen Landeskirchen ist das oft gesetzlich vorgeschrieben z. B. § 5 Abs. 1 S. 1 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden. Deshalb meine Frage ob es Unterschiede gibt zwischen einem Kirchengemeinderat (mit Mitgliedern und sonstigen Gliedern) und einem Gemeindekirchenrat?

Deshalb

Das kirchliche Leben spielt sich zum größten Teil als „Gemeindeleben“ ab, das sich im Gottesdienstbesuch, der Mitarbeit in Gemeindeleitung, Gruppen und Kreisen äußert.

Lieber Gast,

um ehrlich zu sein: Ich verstehe Ihre Frage nicht vollständig. Geht es Ihnen um eine Begriffsklärung? Da kann ich Ihnen gern helfen: Gemeindekirchenrat und Kirchengemeinderat sind dieselben Gremien. Beide sind die Gremien zur Leitung einer Kirchengemeinde. Die Unterschiede der Begriffe stammen daher, dass die verschiedenen Landeskirchen diese Gremien unterschiedlich bezeichnen. Hier ein Überblick:

Wikipedia, Art. Kirchengemeindeleitung wrote:
  • Kirchenvorstand (in vielen Gliedkirchen der EKD)
  • Gemeindekirchenrat (Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelische Kirche in Mitteldeutschland)
  • Kirchengemeinderat (Evangelische Landeskirche in Baden und Evangelische Landeskirche in Württemberg)
  • Kirchgemeinderat (Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs)
  • Ältestenkreis (Evangelische Landeskirche in Baden (wenn Pfarrgemeinde keine Kirchengemeinde ist) und einige Freie evangelische Gemeinden; andere sprechen von Gemeindeleitung und Gemeindeleitern)
  • Presbyterium (Evangelische Kirche der Pfalz, Evangelische Kirche im Rheinland, Evangelische Kirche von Westfalen, Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland)).
  • Gemeindevorstand (Evangelisch-methodistische Kirche)

(Hier der Link zum Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchengemeindeleitung )

Gewundert habe ich mich über Ihre Anmerkung, dass in Ihrer Kirchengemeinde Menschen Mitglieder des Kirchengemeinderates sind, „die nicht mitgliedschaftlich zur Kirche gehören“. Das halte ich für ausgeschlossen. Wahlberechtigt (aktiv wie passiv) für Kirchengemeindeleitende Gremien sind ausschließlich Kirchenmitglieder.
Oder geht es Ihnen darum, dass die genannten Personen zwar Kirchenmitglieder sind aber nicht Mitglied Ihrer Kirchengemeinde? Ihre Angabe Grundordnung der Evangelischen Kirche in Baden hat mir nicht weitergeholfen. Sie ist nicht nach Paragrafen, sondern nach Artikeln geordnet. Vielleicht können Sie mir ein Zitat schicken.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Muchlinsky

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