Viel Spaß mit dem Familienpass

Gast

Hallo! Die evangelische Erwachsenenbildung hat seit geraumer Zeit auch alle Angebote der Kirchengemeinden in ihr Repertoire aufgenommen. Mit dem "Familienpass", erhältlich beim Bürgeramt der Kommune, kann jeder, der an diesen Angeboten mitmachen will, eine ordentliche Ermäßigung erhalten. Der Familien Pass wird einkommens abhängig an Familien und Alleinerziehende ab dem 1. kindergeldberechtigten Kind gewährt; das Brutto-Jahreseinkommen des gemeinsamen Haushalts darf hierbei 45.000 Euro nicht übersteigen. Unabhängig vom Einkommen wird der Pass ab drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern gewährt, ebenso bei Beziehern von Sozialleistungen wie zum Beispiel „Arbeitslosengengeld II“. Auch für Schüler, Auszubildende und Studenten bis zum 25. Lebensjahr ist der Pass Einkommens unabhängig und somit eine willkommene Entlastung für das schmale Budget. Frage: Muss sich die evangelische Kirchengemeinde am Familienbild der Kommune orientieren? Und: Wieso muss man blechen, wenn man an einem evangelischen Gemeindeangebot teilnehmen möchte?

Lieber Gast,

 

intuitiv möchte ich Ihre erste Frage: „Muss sich die evangelische Kirche am Familienbild der Kommune orientieren?“ mit „Nein“ beantworten. Doch Vorsicht! Zwar stimmt es, dass sich die evangelische Kirche in ihren Überzeugungen allein auf das biblische Zeugnis bezieht, aber sie tut gut daran, sich dann auch sozialräumlich zu orientieren, weil sie als Kirche in die Welt gesandt ist und Gott sich dort gleichermaßen bezeugen lässt. Insofern ist es gut, wenn die Kirche sich bei Angeboten einklinkt, die es einkommensschwachen Familien ermöglicht, durch Bildung Zugangschancen zum gesellschaftlichen Leben zu erhalten.

Die Evangelische Erwachsenenbildung ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche und insofern kein direktes Gemeindeangebot. Wie bei allem, was evangelische Kirche jenseits ihres unmittelbaren Kerngeschäfts an Angeboten vorhält, muss der Träger prüfen, wie sich die weitergehenden Dienstleistungen finanzieren lassen. Dabei kann es dazu kommen, dass Teilnehmendenbeiträge erhoben werden. Diese dienen jedoch ausschließlich einer Beteiligung an den entstehenden Kosten.

 

Sollte jemand nicht in der Lage sein, diesen Betrag aufzubringen, findet sich möglicherweise innerhalb der Gemeinde jemand, der dafür aufkommen kann. In jedem Fall sollte aber beim zuständigen Pfarramt oder dem Träger angefragt werden, welche finanziellen Spielräume es gibt. An der Finanzierung sollte die Wahrnehmung eines evangelischen Bildungsangebots nicht scheitern. Eine genaue Kostenkalkulation innerhalb der evangelischen Kirche ist notwendig, weil sich aus der Solidargemeinschaft der Kirchensteuerzahlenden allein die qualitativ hochwertigen Bildungsangebote der evangelischen Kirche nicht vorhalten lassen.

 

Es grüßt freundlich

Ihre Friederike Erichsen-Wendt