Paten, Kirchenaustritt, Taufe

Cord

Hallo Herr Muchlinsky, ich habe da 2 Frage - vorher allerdings: Ich bin (noch) in der ev-ref. Kirche, meine Frau ist katholisch. 1) Unsere Kinder sind beide nicht getauft, da ich ihnen später selber überlassen will, ob sie Mitglied einer Konfession werden wollen oder nicht. Wenn meine Frau und ich aus der Kirche austreten, können unsere Kinder sich dann trotzdem taufen lassen, wenn sie ca. 12/13 Jahre alt sind und z.B. am Konfirmandenunterricht teilnehmen wollen? 2) Meine Frau ist Patentante von 2 Kindern. Besteht diese Patenschaft weiter, wenn sie aus der Kirche austritt? Eines der Kinder ist katholisch. Hat ein Kirchenaustritt meiner Frau Auswirkung auf die spätere Firmung (Firmpatin)? Danke und Gruß, Cord

Guten Tag Cord,

 

offensichtlich scheint es Ihnen ja ein Anliegen zu sein, einen Kontakt in Fragen der Glaubenserziehung zu Ihren Kindern bzw. den Patenkindern aufrecht zu erhalten, auch wenn Sie selbst nicht mehr Mitglied einer Kirche zu sein beabsichtigen.

 

Lassen Sie es mich einmal so sehen: Es scheint mir schwierig zu sein, den Kindern etwas nahezubringen und sie bei einer Entwicklung zu unterstützen, von der Sie selbst sich distanziert haben. Kinder lernen in religiösen Fragen hauptsächlich durch Nachahmung und durch Vorbilder - das bedeutet, dass sie bereits jetzt - unabhängig von Ihrer Entscheidung, sie nicht taufen zu lassen - bei Ihnen abschauen, was Sie über das Leben, seinen Sinn, Gott, Endlichkeit und anderes denken und wie Sie es leben.

 

Ihre Frage hat aber auch eine formale Seite, die ich Ihnen gern beantworte: Solange Ihre Kinder nicht religionsmündig, also 14 Jahre alt, sind, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte gemeinsam über die religiöse Erziehung. Das bedeutet also auch, dass Sie einverstanden sein müssen, wenn Ihre Kinder sich taufen lassen oder am Konfirmandenunterricht teilnehmen wollen. Gleichwohl gilt das oben dazu Gesagte und Kindern fällt es erheblich leichter, diese Zeit gut für sich zu nutzen, wenn sie von Ihrer Familie auch in der Sache unterstützt werden.

 

Das Patenamt ist ein offizielles, kirchliches Amt. Deshalb erlischt es natürlich, wenn Ihre Frau aus der Kirche austritt. Die Regelungen für Firmpaten sind im Codex des kanonischen Rechts geregelt. Firmpaten haben vornehmlich die Aufgabe, die Jugendlichen auf ihrem Glaubensweg zu begleiten. Nach dem, was ich darüber in den Texten unserer Schwesterkonfession gelesen habe, wird selbstverständlich vorausgesetzt, dass Firmpaten der römischen Kirche angehören.

 

Mag sein, Sie könnten noch einmal überdenken, ob eine Kirchenmitgliedschaft Ihrer Haltung, den Kindern und Jugendlichen eine christlich-religiöse Sozialisation zu ermöglichen, nicht eher entspricht als die Entscheidung, keiner Kirche anzugehören. Und schließlich wenden Sie sich mit Ihren Fragen ja sogar an eine Einrichtung, die deshalb existiert, weil Menschen Mitglieder der verfassten Kirchen sind.

 

Freundlich grüßt

Friederike Erichsen-Wendt, Pfrin.