Beglaubigt ein Pfarramt eine Geburtsurkunde?

Gast

Guten Tag,

unser Dekanatamt/Pfarramt möchte vor einer Taufe das Stammbuch einsehen und eine (selbsthergestellte) unbeglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Täuflings beglaubigen. Kann das gut gehen?

Bislang war ich der Meinung, dass Personenstandsurkunden nur und ausschliesslich vom zuständigen Standesbeamten oder von einem Notar beglaubt werden kann. Darf jetzt auch die Kirche eine Kopie als Original Urkunde besiegeln?

Lieber Gast,

Ich nehme an, dass es da ein Missverständnis gegeben hat. Wenn das Pfarramt für eine Taufe eine Kopie der Geburtsurkunde benötigt, dann nur für den eigenen Gebrauch. Mit einem Blick in das Stammbuch, das ebenfalls mitgebracht werden muss, lassen sich die Daten der Geburtsurkunde überprüfen, und die Kirche kann entsprechend die Taufe in die Kirchenbücher eintragen. Die Geburtsurkunde muss dabei nicht beglaubigt werden, denn das könnte das Pfarramt tatsächlich nicht. Sie kann nur eigene Dokumente beglaubigen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Muchlinsky