Wann geht es los mit der Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren?

Frau Z.
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Guten Tag Pastor Muchlinsky,

ich habe gerade in "meiner" Gemeinde in Köln angerufen und gefragt, ob in der Gemeinde Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren stattfinden könnten. Darauf erhielt ich die Antwort, dass darüber noch - in der Kirche und im Kirchenkreis - diskutiert würde. Ist die Entscheidung der Rheinischen Landeskirche nicht maßgeblich? Ist es nur eine Empfehlung? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen, Z.

Liebe Frau Z.,

 

Ich habe mich bei der Rheinischen Landeskirche erkundigt und folgende Auskunft erhalten: Das Gesetz muss zunächst wie jedes andere auch veröffentlicht werden. Das geschieht bei der Kirche im Amtsblatt und in diesem Fall so, dass es ab März 2016 in Kraft treten kann. Vorher gibt es also die Amtshandlung "Trauung gleichgeschlechtlicher Paare" nicht. Sie muss erst "eingerichtet" werden, wenn Sie so wollen. Gleichgelschlechtliche Paare müsen sich also also bis März gedulden.

 

Es könnte auch weiterhin zu ein paar Schwierigkeiten kommen. Wenn sich eine Gemeinde bereits einmal explizit (also per Presbyteriumsbeschluss) dagegen ausgesprochen hat, dass dort gleichgeschlechtliche Paare sich trauen lassen können, muss das Presbyterium noch einmal angesichts der neuen Rechtslage schauen, ob man den eigenen Beschluss beibehalten will oder nicht. Ebenso kann es sein, dass die Pfarrerin oder der Pfarrer dieser Gemeinde sich weigert, solche eine Amtshandlung zu vollziehen. In beiden Fällen würde dafür gesorgt werden, dass das Paar sich innerhalb des Kirchenkreises in einer anderen Kirche trauen lassen können.

 

Noch schwieriger wäre es, wenn ein Paar selbst nicht zur rheinischen Landeskirche gehört. In diesem Fall bräuchte das Paar (und das gilt für alle Traupaare) eine sogenannte Dimissiorale, also eine Bescheinigung der eigenen Gemeinde, dass die Amtshandlung, die an ihnen vollzogen werden soll, in einer anderen Kirche vollzogen werden kann. Da es aber in anderen Landeskirchen diese Amtshandlung (Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares) gar nicht gibt, kann Ihnen auch keine Dimissiorale ausgestellt werden. Wenn es in Ihrer Frage um Sie persönlich geht, haben Sie allerdings keine Probleme, denn Sie schreiben ja von "Ihrer" Gemeinde.

 

Anmerken möchte ich noch dies: In jedem Fall muss - wie bei jedem Paar - mindestens ein Teil Mitglied der evangelischen Kirche sein.

Geht es um Ihre eigene Ehe? Dann wünsche ich Ihnen alles Gute dafür und Gottes Segen.

 

Frank Muchlinsky