Staatliche Registrierung der Kirchenmitgliedschaft?

Walter Vogel

Liebes EVANGELISCH.DE team - ich bin kurz davor nach ueber 25 Jahren im Ausland wieder nach Deutschland zurueckzukehren. Koennen Sie bestaetigen dass meine wahrscheinlich beim Weggang aus Deutschland bestehende Mitgliedschaft in der evg. Kirche (ich wurde evg. getauft) wegen des Wegzugs ins Ausland nicht mehr besteht? Das hoert sich so an, nach dem Text auf ihrer entsprechenden Webseite (s. unten) - und das hiesse auch dass man in Deutschland nicht 'automatisch' Mitglied einer Kirche ist und bleibt, nur aufgrund der Taufe (was ich fuer richtig halte - aber bisher nie ganz verstanden habe). Text auf Ihrer Seite: "Wer in Deutschland Mitglied der evangelischen Kirche ist, gehört zur jeweiligen Landeskirche, in deren Gebiet der eigene Wohnsitz liegt. Wer also seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und ins Ausland zieht, verlässt seine Landeskirche und gibt auch rechtlich seine Kirchenmitgliedschaft auf." Oder bin ich irgendwo entweder kirchlicher- oder staatlicherseits immer noch als Kirchenmitglied registriert? Waere gut dies zu wissen vor der Anmeldung nach der Rueckkehr. Vielen Dank!

Lieber Herr Vogel,

im Regelfall erlischt ihre Kirchenmitgliedschaft mit einem unbefristeten Auslandsaufenthalt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Kirchengemeinde, deren Mitglied sie vor ihrem Wegzug waren sie als „passives Mitglied“ in ihrer Mitgliederkartei führt. Der sicherste Weg um herauszufinden, wie es sich im Falle ihrer Mitgliedschaft verhält, ist ein Anruf bei ihrer ehemaligen Gemeinde. Das Gemeindebüro kann ihnen hierüber eine verlässliche Auskunft geben. Sollte ihre Mitgliedschaft tatsächlich erloschen sein und sie wünschen einen Widereintritt, hilft ihnen die Eintrittstelle der EKD weiter. Hier können sie diejenige Eintrittsstelle finden, welche in der Nähe ihres zukünftigen Wohnortes liegt. Wenn sie weitere Rückfragen haben, helfen ihnen die Mitarbeiter am Servicetelefon der EKD gerne weiter.

Diese Kirchenmitgliedschaft und die bürokratischen Feinheiten, die sie mit sich bringt, betreffen die bürgerlichen Wirkungen als Gemeindemitglied einer Gliedkirche der EKD - also vor allem die Kirchensteuer. Durch die Taufe sind und bleiben sie ein Mitglied der weltweiten Gemeinschaft der Christinnen und Christen, diese bleibt ihnen immer erhalten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine gute Rückkehr nach Deutschland,

Herzliche Grüße

Maike Weiß

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