Kirchliche Bestattung trotz Kirchenaustritt?

Lukas Mangold
Bestattungsunternehmer
Foto: epd-bild / Rolf Zöllner

 

Hallo Herr Muchlinsky,

Kann jemand der aus der Kirche ausgetretten ist trotzdem von einem Pfarrer bestattet werden?

Können Sie mir bitte dieses Thema etwas genauer schildern? Ich stelle mir das ziemlich schwer für die Angehörigen vor, die gerne Ihren Lieben kirchlich beerdigen würden, aber gar nicht wissen ob er das überhaupt will da er ja aus der Kirche ausgetretten ist. Wie geht man da am besten vor?
Und wie ist es mit der Grabesrede wenn man ausgetretten ist, hält der Pfarrer eine ganz normale Grabesrede?

Ich bitte um ein paar mehr einblicke in dieses Thema.

Besten Dank
Lukas Mangold

 

Lieber Herr Mangold,

 

es ist in der Tat eine sensible Frage, ob man einen Verstorbenen, der aus der Kirche ausgetreten ist, mit einer kirchlichen Trauerfeier bestatten sollte. Schließlich möchten die Angehörigen dem Willen ihres verstorbenen lieben Menschen entsprechend von ihm Abschied nehmen, suchen aber dennoch in ihrer Trauer nach Trost aus dem christlichen Glauben und seiner Hoffnung auf Auferstehung und ewiges Leben bei Gott.

 

Auflösen lässt sich diese Spannung grundsätzlich nicht. Um die individuell beste Lösung zu finden, muss man sich, wenn ein Angehöriger, der aus der Kirche ausgetreten war, mit seinem eigenen Pfarrer/der zuständigen Pfarrerin zusammensetzen und abwägen.

Zunächst einmal sollte unbedingt die Entscheidung des Verstorbenen, aus der Gemeinschaft der Kirche auszutreten, ernst genommen und respektiert werden, schon weil der Verstorbene sich nicht wehren kann. Deshalb gilt in vielen lutherischen Landeskirchen, dass Ausgetretene in der Regel nicht kirchlich bestattet werden, weil mit einem Austritt bekundet wurde, dass man keine kirchliche Beisetzung wünscht.

 

Andererseits ist es evangelischen Geistlichen grundsätzlich erlaubt, in besonderen Situationen auch Ausgetretene aus seelsorgerlichen Gründen heraus zu bestatten, weil zum Beispiel in Gesprächen der Verstorbene sich der Kirche wieder zugewandt hat oder es andere Aussagen von dem Verstorbenen gegeben hat, die man gegen seine Willensbekundung im Kirchenaustritt aufbieten könnte. Solche und ähnliche Äußerungen des Verstorbenen sollten mitbedacht werden, wenn man sich mit dem zuständigen Geistlichen unterhält, ob die kirchliche Bestattung möglich ist.

Seelsorgerliche Gründe können sich auch aus der persönlichen Situation der Angehörigen ergeben, vielleicht weil der Tote unter besonders dramatischen Umständen verstarb. Immerhin sieht die Kirche es als eine diakonische Aufgabe, Menschen zu bestatten und die Angehörigen, die um Beistand bitten, zu begleiten. Schließlich schreibt Paulus: "Weint mit den Weinenden!" (Röm 12,15).

 

Ob der Pfarrer einen Ausgetretenen beerdigt, liegt letztlich allein in seiner Entscheidung. Es gibt evangelische Geistliche, die beerdigen grundsätzlich nie Ausgetretene, andere machen tatsächlich Ausnahmen oder gestalten eine entsprechende Trauerfeier sehr individuell – sei in schwarzer Kleidung anstatt im Talar. Die individuelle Gestaltung der Trauerfeier und ihrer Ansprache liegt ebenfalls im Ermessen des Pfarrers oder der Pfarrerin. Mit ihm beziehungsweise ihr muss man sich absprechen. Schließlich müssen sich die Geistlichen vor ihrem Bekenntnis, vor der Kirche, der Ortsgemeinde und vor Gott verantworten für das, was sie tun. Denn es könnte zum Bieipiel nach außen sehr ungerecht wirken, wenn scheinbar willkürlich bestimmte Ausgetretene in einer Gemeinde kirchlich bestattet werden, andere aber nicht.

 

Auf keinen Fall darf jemand kirchlich bestattet werden, der dies klar abgelehnt hat oder seine kirchliche Bestattung nur dem Zweck dienen soll, dass der Verstorbene in der Öffentlichkeit gut dasteht. Während der Trauerfeier muss der Geistliche außerdem aufrichtig über den Verstorbenen und sein Verhältnis zur Kirche sprechen dürfen. Selbstverständlich ist Inhalt jeder kirchlichen Trauerfeier auch die christliche Verkündigung, auch wenn ein Ausgetretener bestattet wird. Als Getauften gilt auch den Ausgetretenen Gottes JA zu ihrem Leben unwiderruflich.

Wenn die Angehörigen es wirklich nicht genau wissen, ob ihr Verstorbener etwas gegen eine kirchliche Trauerfeier hätte oder aber sie es genau wissen und eine kirchliche Beerdigung absolut gegen den Willen des Verstorbenen geschähe, können die Angehörigen der Pfarrer aber trotzdem um seelsorgerlichen Beistand bitten und fragen, ob der Pfarrer/die Pfarrerin einen öffentlichen Gottesdienst zur Trauer um den Verstorbenen leitet, bei dem der Sarg mit dem Verstorbenen jedoch nicht anwesend ist. Dies ist auf jeden Fall denkbar, wenn die Angehörigen Kirchenmitglieder sind, denn Aufgabe des Pfarrers ist, die Angehörigen seelsorgerlich zu begleiten in ihrer Trauer um einen konkreten Menschen, der verstorben ist.

 

Ich hoffe, dass ich ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte und grüße Sie sehr herzlich.

 

Frank Muchlinsky

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