Dürfen Eltern den Kirchenbesuch verbieten?

Lars

Nach dem Gesetz ist klar, dass ein 16jähriger selber entscheiden darf, sich taufen zu lassen; nun kenne ich aber eine Person, die Angst hat sich taufen zu lassen, weil sie Angst hat, dass ihre Eltern ihr dann "zur Strafe" den Kirchenbesuch verbieten würden, weil sie ja zwar religionsmündig sei, aber ihre Eltern meinen, das Recht zur "Aufenthaltsbestimmung" zu haben, und damit den Kirchenbesuch verbieten könnten. Stimmt das?

Lieber Lars,

Religionsfreiheit ist ein Grundrecht in Deutschland. Und Religionsfreiheit meint die Freiheit, die eigene Religion auszuüben. Wörtlich heißt es in Artikel 4. Absatz 2: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Daran haben sich auch Eltern zu halten, denn jedes Kind wird mit 14 Jahren religionsmündig, das heißt, es kann selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden.  Konkret: Eltern dürfen ihren Kindern den Kirchenbesuch nicht verbieten, wenn die 14 oder älter sind. Selbst 12jährige können nicht gegen ihren Willen in einer bestimmten weltanschaulichen oder religiösen Weise erzogen werden. (Siehe dazu Gesetz zur religiösen Kindererziehung, §§5-6).

Ihre Bekannte/Ihr Bekannter kann sich also auch gegen den Willen der Eltern taufen lassen und anschließend regelmäßig in den Gottesdienst gehen. Das Grundrecht ist höher zu bewerten als das Recht der Eltern, dem Kind vorzuschreiben, wo es sich aufhält.

Herzliche Grüße

Frank Muchlinsky

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