Können Eltern eine Konfirmation unterbinden?

RF

Die Mutter hatte das alleinige Sorgerecht, hat ihr Kind zum Konfirmandenunterricht angemeldet,
nun steht das Datum der Konfirmation fest.
Der Vater hat nun das Sorgerecht eingeklagt (dieses Jahr das Sorgerecht
bekommen. Die Konfirmation steht, das Restaurant und Kleidung ist gekauft,
Kann der Vater die Konfirmation absagen?

Liebe Frau F,

im von Ihnen geschilderten Fall kann der Vater des Kindes die Konfirmation nicht einfach absagen bzw. im Alleingang verhindern. Im Lassen Sie mich Ihnen kurz die  rechtliche Dimension ihrer Anfrage erklären:

 

Im Gesetz über die religiöse Kindererziehung (§1, I., Weimarer Reichsverfassung) heißt es:

Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, für die Person des Kindes zu sorgen.

 

Die Entscheidung, die durch die sorgerechtstragende Mutter getroffen wurde, stand dieser von Rechts wegen zu. Da sich nun das Sorgerecht neu aufteilt kommt also der Fall der "freien Einigung“ zwischen Mutter und Vater des Kindes zum Tragen. Entscheidend ist in dem von Ihnen geschilderten Fall jedoch vor allem der folgende Artikel des Gesetzes:

 

§ 5 Entscheidung des Kindes

Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

 

Diese Selbstbestimmung des Kindes findet gleichermaßen Anwendung auf eine sogenannte "nichtbekenntnisgemäße Weltanschauung“, wenn sich also das Kind gegen eine Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft entscheidet.

Ich gehe davon aus, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet hat (also mindestens zwölf Jahre alt ist). Damit können die Erziehungsberechtigten des Kindes ihm gegen seinen Willen keinen Umgang mit seiner Konfirmation vorschreiben. Da ihr Kind bisher vermutlich im evangelischen Bekenntnis erzogen wurde, kann es aus diesem nicht gegen seinen Willen herausgenommen werden, zumal der Jugendliche den Konfirmandenunterricht bisher ja besucht hat- hoffentlich auch freiwillig besucht hat.

Das bringt mich zur zweiten Dimension, die mit Ihrer Anfrage berührt ist: die Frage nach dem Sinn und Zweck der Konfirmation. In der Konfirmation haben junge Menschen die Möglichkeit, sich frei zu ihrem Glauben zu verhalten, sie dürfen im Konfirmationsgottesdienst ja sagen, zu dem was ihnen in ihrer Taufe zugesprochen wurde: eine Beziehung zu Gott. (Wenn ich hier vom Ja spreche, dann umschließt das natürlich gleichberechtigt die Möglichkeit sich negativ dazu zu verhalten). Wenn Jugendliche das vierzehnte Lebensjahr vollenden, gelten sie vor dem Staat als mündig in religiösen Belangen (sie können mit der Konfirmation beispielsweise auch Pate werden).  Dies soll im Konfirmandenunterricht dann auch deutlich werden: es geht um die eigene Entscheidung, auf die man sich ein ganzes Jahr vorbereitet und die gut überlegt sein will. Da sie schreiben, dass die Vorbereitungen für das Fest schon im vollen Gange sind, scheint der junge Mensch sich zumindest vorläufig  schon für die Konfirmation entschieden zu haben. Für Eltern und Paten, die bei der Taufe eines Kindes die Entscheidungsträger waren, bedeutet die Konfirmation also ein Loslassen. Für den geschilderten Fall wünsche ich den betroffenen Eltern, dass sie die Entscheidung ihres Kindes annehmen können und (vielleicht ja sogar gemeinsam) ein Fest feiern können, das nicht von den Schwierigkeiten der elterlichen Einigung oder des elterlichen Zwists überschattet wird,

es grüßt Sie herzlich,

 

Maike Weiß

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