Schwänzen erlaubt?

Gästin

Der Schulanfangsgottesdienst für Grundschüler war eine Pflichtveranstaltung von einem Team "& Pfarrer" und wurde als Bestandteil einer Unterrichtseinheit der Grundschule, in der zweiten Schulstunde "angeordnet"

so nach dem Motto "Zur Erziehung eines Kindes gehört ein ganzes Dorf". So nämlich zitierte die Rektorin der Schule ein afrikanisches Sprichwort.

Darf eine Rektorin sich dem Gemeindepfarrer aufdrängen und mit ihrem Team eine Schulveranstaltung im Gottesdienst veranstalten? Die Kirche war brechend voll. Trotzdem: Mein Gefühl sagt mir, dass dieses Aufschwatzen eines Gottesdienstes für eine/n Schüler/in nicht förderlich ist.

Ist nun der Schuldekan für diese Pflichtveranstaltung verantwortlich, die Rektorin, das Team oder der Pfarrer oder die EKD???

Liebe Gästin,

was Sie da beschreiben, klingt in meinen Ohren wie eine ausgesprochen gelungene Zusammenarbeit von Schule und Kirche. Sicherlich kann man problematisieren, dass hier sämtliche Schülerinnen und Schüler gebeten wurden, zu dem Gottesdienst zu gehen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der Gottesdienst tatsächlich verpflichtend „angeordnet“ war. Ich bin sicher, dass „schwänzen durchaus erlaubt“ war. Dass allerdings die Rektorin einen Platz innerhalb der Schulzeit für den Gottesdienst freigestellt hat, finde ich sehr gut! Ich denke nicht, dass den Schülerinnen und Schülern der Gottesdienst auf diese Weise „aufgeschwatzt“, sondern der Besuch besser möglich gemacht wurde.

Eine Einladung zum Schulanfängergottesdienst, der in Kooperation von Pfarramt und Schule stattfindet, kann man ausschlagen. Wer aber kommt, dem wird es sicherlich nicht schaden.

Herzlich!

Frank Muchlinsky