Dürfen geschiedene Katholiken zum Abendmahl?

Ursula See

Ein Freund von mir ist katholisch und sagt, er dürfe nicht am Abendmahl teilnehmen, weil er geschieden ist. Ist das so?

Liebe Frau See,

 

Ihr Freund darf nach katholischem Verständnis nur dann nicht am Abendmahl teilnehmen, wenn er geschieden und auch wiederverheiratet ist. Das wird ihm katholischerseits nämlich als Ehebruch ausgelegt. In der "Kathopedia" steht dazu: "Die (katholische) Kirche hält daran fest, dass sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion." (Artikel Ehebruch, Kathopedia)

 

Diese Beurteilung hängt an der Vorstellung, dass die Ehe – nach katholischem Verständnis – ein Sakrament ist. Dieses Sakrament ist nicht umkehrbar oder auflösbar. Nach evangelischem Verständnis ist eine Ehe eine zivilrechtliche Angelegenheit. Sie gilt ebenfalls als unauflöslich, aber nicht um jeden Preis.

Der derzeitige Papst versucht, innerhalb der katholischen Kirche etwas für die Wiederverheirateten zu bewegen. Sie können Sich auf katholisch.de informieren, was dazu auf der "Familiensynode" im November geschah. Hier der entsprechende Link.

 

Es sei noch erwähnt, dass Ihr Freund in einer evangelischen Kirche zum Abendmahl gehen kann.

 

Herzliche Grüße

Frank Muchlinsky