Muss ich nach meinem Wiedereintritt als Rentner Kirchensteuern zahlen?

H.W. Weber
Als Rentner wieder in der Kirche
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Guten Morgen,
habe mal eine Frage, bin nach dem Tod meiner Mutter und aus wirtschaftlichen vor vielen Jahren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und frage nun ob es im Rentenalter (67 Jahre alt) wieder eine Rückkehr Möglichkeit gibt und welche Beiträge auf mich zu kämen.
Wirtschaftlich habe ich aus meiner Rente keine Einkünfte wohne aber im eigenen Haus ohne irgendwelche Mieteinnahmen oder sonst irgendwas auch keine Nebentätigkeit wobei ich das auf 450€ Basis aus wirtschaftlichen Gründen schon mal in Erwägung gezogen hatte.

Lieber Herr Weber,

schön, dass Sie wieder in die Kirche eintreten möchten. Sie können einfach zu Ihrer Kirchengemeinde vor Ort gehen und dort wieder eintreten. Wenn Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie sich ausweisen können. Wenn vorhanden, bringen Sie doch auch die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Ihr Taufdatum und den Ort sowie die Austrittsbescheinigung mit. Vielleicht möchte Ihre Pfarrerin, beziehungsweise Ihr Pfarrer, Sie noch zu einem Gespräch einladen.

Die Kirchensteuer bemisst sich ja an der Höhe der "Einkommenssteuerschuld". Da Sie, wie Sie sagen, über keine Einkünfte verfügen, auf die Sie Einkommensteuer zahlen, zahlen Sie auch keine Kirchensteuer. Bei einem 450 Euro-Job fällt keine Einkommensteuer an. Ihr eigenes Haus spielt ebenfalls keine Rolle, da Sie selbst darin wohnen und keine Mieteinahmen haben.

Wenn Sie unsere Gemeindesuche nutzen, finden Sie dort in der Regel auch die Telefonnummer des Kirchenbüros. Dort können Sie anrufen und einen Termin abmachen.

Herzliche Grüße

Frank Muchlinsky

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