Collarhemd

Sven Kleinschmidt

Sehr geehrter Herr Muchlinsky.
Ich bin Kunstmaler und mir gefällt das Collarhemd. Ich würde es gerne in weiß tragen, selbstredend ohne Einsatzkrägen. Den obersten Knopf würde ich öffnen. Ich möchte damit keinen Geistlichen vortäuschen.
Ist das Hemd geschützt oder "nur" als Erkennung für Geistliche zu sehen? Kann ich es privat tragen, oder mache ich mich strafbar?
Für eine rasche Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
MfG Sven Kleinschmidt

Lieber Herr Kleinschmidt,

Collarhemden sind keine Amtstracht. Darum können Sie gerne eines tragen, wenn Sie mögen. Alternativ kann ich auch weiße Trachtenhemden mit Stehkragen empfehlen. Die sehen ähnlich schick aus.

Herzliche Grüße

Frank Muchlinsky

Fragen zum Thema

Lieber Herr Schulz, Es gibt keine Regelungen im Pfarrgesetz, die das Tragen von Tattoos…
Lieber Herr Schwaiger, Vielen Dank für Ihre Frage! Da auch ich mich noch ein wenig im…
Liebe Frau Wagner, vielen Dank für Ihre Frage. Ich freue mich, dass Sie sich auch nach…