Muss ich nach der Scheidung Pychoterror ertragen?

Sabine Bomhard- Trapp

Liebes Fragenteam!

  1. Darf mich mein Exmann und seine Familie bespitzeln, wenn ich mich bereits getrennt habe und eine eigene Wohnung bezogen habe?
  2. Darf mein Exmann gesundheitliche Unterlagen, die mich betreffen für Dritte sichtbar machen?
  3. Inwieweit darf mich mein Ex schlechtmachen besonders auch meinen anstrengenden Beruf als Lehrerin?

Liebe Fragestellerin,

es tut uns leid, was Sie nach der Scheidung erleben müssen.

Bei den Ereignissen, die Sie schildern, raten wir Ihnen dringend dazu, sich von der Polizei beraten zu lassen! Dort werden Sie erfahren, welche Schritte Sie gehen müssen. 

Zusätzlich können Sie sich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden. Viele Betroffene erleben es als hilfreich, mit Menschen zu sprechen, die sich mit diesen Fällen fachlich gut auskennen. Die Beratenden wissen, wie Sie Hilfe und Unterstützung erhalten, damit Sie nicht allein durch diese Krise gehen müssen.

Das höchste biblische Gebot ist das Doppelgebot der Liebe (Markus 12, 29-31). Es gilt allen Menschen und respektiert dabei ihre jeweiligen Bedürnisse. Das gilt in bestehenden Beziehungen und endet nicht, wenn Beziehungen beendet sind. Deshalb die klare Antwort: Nein, Sie müssen keinen Psychterror ertragen.

Viel Kraft und Segen für die kommende Zeit wünschen Ihnen

Helena Malsy und Philipp Raekow

 

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