Grabinschrift

K. Großmann

Darf auf einem Grabstein statt Pfr. i. R. Pfarrer stehen

Liebe Frau/lieber Herr Großmann,

zunächst einmal können Sie auf einen Grabstein im Prinzip schreiben, was immer Sie möchten. Wenn es Ihnen darum geht, nichts "Falsches" dort einzugravieren, kann ich Sie ebenfalls beruhigen. Ein Pfarrdienstverhältnis wird auf Lebenszeit verliehen. So steht es im Pfarrdienstgesetz der EKD § 2 Abs. 2. Die zusätzliche Bezeichnung i.R. (im Ruhestand) ist also nicht nötig.

Mir herzlichem Gruß

Frank Muchlinsky

Fragen zum Thema

Liebe Sabine, die Charismatische Bewegung ist, wie Sie vielleicht wissen, schon lange…
Lieber Fragensteller, liebe Fragenstellerin, das ist gut und liebeveoll, dass du dich um…
Lieber Florian, vielen Dank für deine Frage. Die Anregung, die du uns gibst, zeigt,…