Grabinschrift

K. Großmann

Darf auf einem Grabstein statt Pfr. i. R. Pfarrer stehen

Liebe Frau/lieber Herr Großmann,

zunächst einmal können Sie auf einen Grabstein im Prinzip schreiben, was immer Sie möchten. Wenn es Ihnen darum geht, nichts "Falsches" dort einzugravieren, kann ich Sie ebenfalls beruhigen. Ein Pfarrdienstverhältnis wird auf Lebenszeit verliehen. So steht es im Pfarrdienstgesetz der EKD § 2 Abs. 2. Die zusätzliche Bezeichnung i.R. (im Ruhestand) ist also nicht nötig.

Mir herzlichem Gruß

Frank Muchlinsky

Fragen zum Thema

Liebe Frau Kreuz, nein, Vorschriften gibt es keine, lediglich Traditionen, an die man…
Lieber Wolfgang,   über Pfarrerinnen und Pfarrer, die in den Ruhestand gehen,…
Hallo Denis, vielen Dank für deine Frage und klasse, dass du dich für Theologie und…