K. Großmann
Darf auf einem Grabstein statt Pfr. i. R. Pfarrer stehen
Liebe Frau/lieber Herr Großmann,
zunächst einmal können Sie auf einen Grabstein im Prinzip schreiben, was immer Sie möchten. Wenn es Ihnen darum geht, nichts "Falsches" dort einzugravieren, kann ich Sie ebenfalls beruhigen. Ein Pfarrdienstverhältnis wird auf Lebenszeit verliehen. So steht es im Pfarrdienstgesetz der EKD § 2 Abs. 2. Die zusätzliche Bezeichnung i.R. (im Ruhestand) ist also nicht nötig.
Mir herzlichem Gruß
Frank Muchlinsky