Grabinschrift

K. Großmann

Darf auf einem Grabstein statt Pfr. i. R. Pfarrer stehen

Liebe Frau/lieber Herr Großmann,

zunächst einmal können Sie auf einen Grabstein im Prinzip schreiben, was immer Sie möchten. Wenn es Ihnen darum geht, nichts "Falsches" dort einzugravieren, kann ich Sie ebenfalls beruhigen. Ein Pfarrdienstverhältnis wird auf Lebenszeit verliehen. So steht es im Pfarrdienstgesetz der EKD § 2 Abs. 2. Die zusätzliche Bezeichnung i.R. (im Ruhestand) ist also nicht nötig.

Mir herzlichem Gruß

Frank Muchlinsky

Fragen zum Thema

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Liebe Jule, das ist etwas sehr Kostbares, was ihr erlebt: eine Partnerschaft, in der ihr…
Lieber Alexander,die evangelischen Landeskirchen haben sich im Pfarrdienstgesetz der EKD…