KirchenpflegerIn

Gast

Lieber Herr Muchlinsky, eine Frage: Wer ist eigentlich der Vorgesetzte vom Kirchenpfleger/in?
- der Pfarrer/in
- der Kirchengemeinderat
- oder beide?
Oder ist der Kirchenpfleger/in ohne Chef, also autonom, der eigene Chef? Oder ist der Kirchenpfleger/in einer zentrale Stelle unterstellt?

Lieber Gast,

hier ein Ausschnitt aus der Kirchengemeindeordnung der Evangelischen Kirche in Württemberg (§ 39 Abs. 2)

Quote: Sie oder er (die Kirchenpflegerin/der Kirchenpfleger, Anm. FM) ist dem Kirchengemeinderat unterstellt und an dessen Beschlüsse gebunden.
Der Kirchengemeinderat überwacht die Amtsführung der Kirchenpflegerin oder des Kirchenpflegers, unbeschadet der unmittelbaren Aufsichtspflicht der beiden Vorsitzenden, namentlich bezüglich der erforderlichen Kassenprüfungen.

Und hier der Link zum gesamten Paragrafen: http://www.kirchenpflege.de/

In der Hoffnung, dass es Ihnen um die Württembergische Landeskirche geht, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Frank Muchlinsky

Fragen zum Thema

Liebe Alicia H., vielen Dank für Ihre Frage nach der Funktion der Schulpastoren. Es wäre…
Lieber Henning, zu der von Dir beschriebenen methodistischen Pfarrerin aus dem Jahr 1913…
Lieber Marco, in Kirchengemeinden gilt ein sogenanntes „Kanzelrecht“, das durch die…