Wo kann ich Kopien beglaubigen lassen?

Thomas Rajan

Sehr geehrte Frau Klee,

Da ich eine "einfache" Beglaubigung von Fotokopien meiner Arbeitsunterlagen (Weiterbildungzeugnisse etc.) brauche, möchte ich gerne wissen, wo ich dasselbe hier in Braunschweig machen lassen kann.

Sind Sie als Pfarrerin auch zur Siegelführung berechtigt bzw. dürfen Sie meine Unterlagenkopien beglaubigen?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Rajan

Lieber Herr Rajan,

in Niedersachsen bzw. in der Landeskirche Braunschweig ist es nicht mehr möglich, amtliche Dokumente durch kirchliche Institutionen beglaubigen zu lassen, es sei denn, Sie nutzen diese wiederum für kirchliche Institutionen. Das liegt daran, dass kirchlich beglaubige Kopien nur zum Teil oder auch gar nicht von staatlichen Behörden anerkannt werden (je nach Bundesland).

Das Kirchenrecht der Landeskirche Hannover schreibt dazu folgendes: "Zur Ausübung ihrer Rechte nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Weimarer Reichsverfassung führen die kirchlichen Körperschaften und ihre Organe ein Siegel, das vorwiegend zur Verwendung im innerkirchlichen Bereich bestimmt ist." und "Nach den §§ 33 und 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25. Mai 1976 – Bundesgesetzbl. I S. 1749 – wird die Vornahme amtlicher Beglaubigungen von Abschriften oder Unterschriften durch kirchliche Körperschaften im außerkirchlichen Bereich nicht vorgesehen." (s. Kirchenrecht der EVLKA).

Das heißt, auch wenn es mir Leid tut, Sie können sich nur an staatliche Behörden zur Beglaubigung wenden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und beste Grüße!

Johanna Klee

P.S.: Nur Pfarrerinnen im Gemeindedienst besitzen i.R. ein Siegelrecht. Da ich übergemeindlich tätig bin, besitze ich kein Siegelrecht.

 

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