Wer ist der Chef in der Kirchengemeinde?

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Foto: Getty Images/iStockphoto/natasaadzic
Black office chair in empty room. Business interior background.

Auszubildende stellen den Meister ein

Unser Pfarrer wechselt in eine andere Gemeinde, weil er nach 10 Jahren den Horizont erweitern möchte. Jetzt haben die gewählten Kirchengemeinderäte vor, einige Bewerber "in den Blick" zu nehmen und zum Bewerbungsgespräch einzuladen.

Ist es in der ev. Kirche üblich, dass "Untergebene" ihren "Vorgesetzten" einstellen? Müsste es nicht vielmehr so sein, dass ein "Übergeordneter" Bischof oder wer auch immer, den Geistlichen einstellt und Gemeinden zur Auswahl anbietet?
 

Lieber Gast,

die evangelischen Kirchen denken nicht von oben nach unten, sondern von unten nach oben. Die Gemeinde wählt sich den Kirchenvorstand, und der wählt den Pfarrer bzw. die Pfarrerin. Der Kirchenvorstand ist also alles andere als der „Untergebene“ der Pfarrer oder Pfarrerin. Er ist das demokratisch gewähtlte Gremium der Gemeinde als kirchliche Körperschaft. Die Pfarrer und Pfarrerinnen haben ein besonderes Amt (das der öffentlichen Verkündigung) innerhalb der Kirche inne, und die Kirche entscheidet darüber, wer dieses Amt ausübt.

Als aktuelles Beispiel zitiere ich hier die Verfassung der frisch gegründeten „Kirche in Norddeutschland“ Artikel 17, Absatz 2:

Quote: Mit der Ordination überträgt die Kirche den Pastorinnen und Pastoren den
besonderen Dienst der Sammlung der Gemeinde durch die öffentliche Verkündigung
des Evangeliums in Wort und Sakrament. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

1. Gottesdienste und kirchliche Amtshandlungen;
2. Verantwortung für die Seelsorge;
3. Verantwortung für die religiöse Bildung, Erziehung und Begleitung;
4. die Pflege der Gemeinschaft der Ordinierten;
5. Sorge für die Einheit und für das Wachstum der Kirche im Glauben und in der
Liebe, für ihren Dienst an den Menschen sowie für die ökumenische
Gemeinschaft.
 

LINK zum Verfassungstext:

Darum also geht es, nicht darum, sich einen „Vorgesetzten“ zu wählen. Auch ein Bischof oder eine Bischöfin haben ein besonderes Amt inne, eines, das ihnen in manchen Landeskirchen erlaubt, den Gemeinden Vorschläge für die Besetzung einer Pfarrstelle zu machen. Auch wenn dieser Vorschlag mit einer gewissen Dringlichkeit erfolgt, hat doch letztlich die Gemeine das letzte Wort. So ist es üblich.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Muchlinsky

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