Religionswechsel wegen Jobchancen

Tanja

Hallo,

es ist traurig aber wahr, als Erzieherin habe ich in meiner Religion keine Chance auf eine Arbeitsstelle. Ich gehöre der Religiösen Gesellschaft der Freunde (Quäker) an, aber die Mehrzahl der Stellenangebote für Erzieher und Kinderpflegerinnen sind von Kindergärten, die von der Diakonie oder Caritas betrieben werden. Als Stellenanforderung wird verlangt, dass man einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört. Wir als Quäker sind jedoch nur Beobachter, keine Mitglieder des ACK.

Jetzt würde mich erstmal interessieren, ob es überhaupt Sinn macht, mich in evangelischen Kindergärten und Krippen zu bewerben. Und ehrlich gesagt, überlege ich ernsthaft in die Evangelische Kirche einzutreten, damit ich mehr Chancen auf einen Job habe. Trotzdem, und das gebe ich ehrlich zu, würde ich weiterhin zu den Zusammenkünften der Freunde gehen, denn im Herzen würde ich natürlich meiner Gemeinde treu bleiben. Ja ich weiß, das ist vielleicht heuchlerisch und unehrlich, aber wenn die Alternative arbeitslos und Harz IV heißt, geht es in erster Linie um meine Existenz, ob ich meine Miete zahlen kann und genug Lebensmittel auf den Tisch bekomme.

Ich frage mich nun, wie es wohl bei den evangelischen Einrichtungen ankommt, wenn ich bei einem Vorstellungsgespräch in Aussicht stelle, in die evangelische Kirche zu wechseln, sollte ich die Arbeitsstelle bekommen. Oder ist es besser schon vorab zu wechseln? Ich bin wirklich unschlüssig.

Liebe Tanja,

ja, es hat Sinn, sich in Kindergärten in christlich geführter Trägerschaft zu bewerben. Und ich denke und hoffe, Sie müssen dazu nicht in die Kirche eintreten!

Die Gesellschaft der Freunde hat den Beobachter-Status bei der ACK, weil damit gewissen Freiheiten gewahrt bleiben, die für die Quäker wichtig sind. Die sogenannte ACK-Klausel wird bei der Diakonie angewandt, um sicherzustellen, dass - zum Beispiel in einem Kindergarten - alle Mitarbeitenden an dem christlichen Menschenbild mittragen, das den Kindergarten und seiner Trägerschaft auszeichnet. Dieser Umstand ist in letzter Zeit öfter Stein des Anstoßes gewesen und bezweifelt worden. Es ging so weit, dass gegen einen diakonischen Arbeitgeber geklagt wurde und die Klägerin Recht bekam. Das bedeutet, dass an dieser Regel weiter "gearbeitet" wird - das heißt, sie wird - eventuell - nicht mehr ganz so streng gehandhabt. Meine Aussage hier ist sehr generell - natürlich kann das im Einzelfall dann immer noch mal anders sein. Ganz formal könnten Sie nach der neuesten rechtlichen Lage gegen eine Nicht-Einstellung aufgrund der ACK-Klausel sogar klagen und würden Recht bekommen. Ich bin aber ziemlich sicher, dass sie das nicht brauchen - denn schließlich brauchen die Kindertagesstätten gute, motivierte und offen gesinnte Erzieherinnen. Scheuen Sie sich also nicht, sich zu bewerben!

Herzliche Grüße!

Veronika Ullmann

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