Darf ein Pfarrer oder eine Pfarrerin Bürgermeister werden?
Darf der Talar an der Rathausgarderobe abgelegt werden?
Liebe "gast",
ja, Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen grundsätzlich auf kommunaler Ebene ein politisches Amt übernehmen. Hier gilt folgender Paragraph des Pfarrdienstgesetzes der EKD:
§ 35 Mandatsbewerbung
( 1 ) Beabsichtigt eine Pfarrerin oder ein Pfarrer, sich um die Aufstellung als Kandidatin oder Kandidat für die Wahl zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zu einem gesetzgebenden Organ eines Bundeslandes oder zu einem kommunalen Amt oder Mandat zu bewerben, so ist diese Absicht unverzüglich, jedenfalls vor Annahme der Kandidatur, anzuzeigen. Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist zur Mitteilung über Ausgang und Annahme der Wahl verpflichtet.
( 2 ) Pfarrerinnen und Pfarrer, die als Kandidatinnen oder Kandidaten für die Wahl zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag oder zu einem gesetzgebenden Organ eines Bundeslandes aufgestellt worden sind, sind innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag und am Wahltag beurlaubt.
Absatz 2 macht deutlich, dass bei einem Mandat auf kommunaler Ebene der Pfarrer bzw. die Pfarrerin auch nicht beurlaubt wird, falls das Ihre zweite Frage andeuten soll. Falls die Frage wörtlich gemeint ist, gilt: Der Talar wird selbstverständlich nur bei Amtshandlungen als Pfarrerin bzw. als Pfarrer getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Muchlinsky