Ich habe gelesen, dass nach der gültigen Agende Abendmahl mit Traubensaft die Ausnahme sein soll. Es gibt aber Gemeinden, in denen das der alleinige Regelfall ist. Wie verbindlich sind denn dann eigentlich solche Regeln??
Sehr geehrter Herr Wittig,
die endgültige Regelung, ob in einer Gemeinde Traubensaft oder Wein zum Abendmahl verwendet werden, liegt bei der Gemeinde selbst. Sie kann sich also für die Ausnahme als Regelfall entscheiden. Die evangelischen Kirchengemeinden legen also die Verbindlichkeit im Rahmen der Möglichkeiten selbst fest. Wenn ein Kirchenvorstand oder Kirchengemeinderat beschließt, ausschließlich Traubensaft zu reichen, ist das also solange in der Gemeinde verbindlich, bis ein anderslautender Beschluss gefasst wird.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Muchlinsky