Gleichzeitig Mitglied in Landeskirche und Freikirche?

J. Schuster
Frau vor kreuzförmigem Schatten
Pamela Moore/iStockphoto

Hallo, ich bin Mitglied in einer Freikirche, habe aber auch Kontakt zu Brüder und Schwestern der Landeskriche. Kann ich MItglied in der Ev. Landeskriche werden und gleichzeitig Mitglied in der freien Gemeinde bleiben? Wie sieht das mit dem Taufverständnis aus, muss ich neu getauft werden, ich bin als Erwachsener getauft. Wie sieht das mit unseren Kindern aus, die sind natürlich noch nicht getauft, müssen die in der Ev, Landeskirche dann getauft werden? Wäre eine Mitarbeit praktisch in beiden Gemeinden möglich, oder muss man sich entscheiden zwischen einer Religiösen Gemeinschaft? Ich würde mich freuen über ehrliche Antworten. Herzliche Grüße J. Schuster

Lieber Herr Schuster,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Es ist zwar eher unüblich, doch ich kenne evangelische Christinnen und Christen, die Mitglied einer Evangelischen Landeskirche sind und sich gleichzeitig zu einer Freikirche verbunden fühlen. Das kann dann gut klappen, wenn die Kirchen sich gegenseitig anerkennen. Mit Ihren Brüdern und Schwestern aus der Landeskirche stehen Sie ja bereits in Kontakt.
Mit der Taufe benennen Sie genau den Knackpunkt: Die Evangelische Kirche Deutschland erkennt Taufen der Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) an. Diese sind die Evangelische Kirche, die Römisch-Katholische Kirche, die Alt-Katholische Kirche, manche orthodoxe Kirchen und viele Freikirchen, wie beispielsweise die Baptisten und Methodisten. Die gegenseitige Anerkennung der Taufe der ACK-Mitgliedskirchen basiert auf einer entsprechenden Vereinbarung aus dem Jahr 2007.
Die Mitgliedskirchen der ACK haben zwar jeweils ein unterschiedliches Taufverständnis, teilen jedoch folgenden Grundkonsens: Die Taufe ist ein einmaliges, umwiederholbares Geschenk Gottes. Daher wird eine erneute Taufe abgelehnt. Diese „Wiedertaufe“ ist jedoch gängige Praxis in vielen Freikirchen, die nicht Mitglied der ACK sind.
In Ihrem Fall müssten Sie klären, ob Ihre Freikirche Mitglied der ACK ist. Dann wäre bei Ihrem Eintritt in die Evangelischen Kirche keine Taufe erforderlich. Gleiches gilt für die Taufe Ihrer Kinder. Umgekehrt könnten Sie in Ihrer Freikirche erfragen, ob diese die Taufe Ihrer Kinder in einer Evangelischen Landeskirche anerkennen würde. Eine zweite Taufe, wie auch immer Sie von Freikirchen begründet wird, steht dem Taufverständnis der Evangelischen Landeskirchen, der Katholischen Kirche und den weiteren Mitgliedskirchen der ACK entgegen. 
Eine Doppelmitgliedschaft stellt Sie vor praktische und theologische Herausforderungen, die sich leicht klären lassen. Ein Gespräch mit den jeweiligen Kirchenleitungen wird schnell zutage fördern, ob Sie durch eine Doppelmitgliedschaft dauerhaft in Streitgespräche und Loyalitätskonflikte verwickelt werden würden – oder ob Sie den Reichtum konfessioneller Vielfalt unbeschwert leben könnten. Unter Christinnen und Christen wäre Letzteres doch erstrebenswert: Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe (Epheser 4,5).
Herzliche Grüße
Ihre Helena Malsy

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