Hallo, Herr Muchlinsky,
Ich bin verwitwet und erhalte eine kleine Rente. mein Freund hat ebenfalls nur wenig Rente. Wir würden gerne heiraten, nur kirchlich, da bei der standesamtlichen Hochzeit meine Rente, auf die wir angewiesen sind, wegfallen würde. In der katholischen Kirche ist dies möglich. Wir sind beide evangelisch, und die rechtliche Seite einer standesamtlichen Trauung ist für uns nicht wichtig. Wir möchten aber gerne vor Gott zusammengehören. Meine Frage: Gibt es für uns eine Möglichkeit, nur kirchlich zu heiraten?
Liebe Frau Guggemus,
Ich kann Ihren Wunsch gut verstehen. Wer einen Menschen von Herzen liebt und gleichzeitig Gott von herzen liebt, möchte auch, dass Gott die eigene Partnerschaft segnet. Leider ist es nach evangelischem Verständnis nicht möglich, eine Ehe kirchlich zu schließen. Auch bei einem "normalen" Traugottesdienst wird keine Ehe geschlossen. Die evangelische Trauung ist streng genommen ein Gottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung, bei der das Paar sich vor Gott und der Gemeinde zueinander bekennt und verspricht, diese (bereits geschlossene) Ehe nach dem Willen Gottes zu führen, wie es die Bibel beschreibt.
Luther hat das mit dem knappen Satz ausgedrückt: "Die Ehe ist ein weltliches Ding." Damit macht er deutlich, dass die Ehe eben kein Sakrament ist. Darum dürfen in der evangelischen Kirche auch geschiedene Menschen sich wieder trauen lassen. Für Sie bedeutet das aber leider, dass Sie wohl darauf verzichten müssen, Ihre neue Partnerschaft in einem Traugottesdienst bestätigen zu lassen, wenn Sie nicht tatsächlich erneut heiraten.
Ich möchte Ihnen aber trotzdem Mut machen. Versuchen Sie einmal, Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer vor Ort Ihre Lage zu schildern und sie zu fragen, ob es nicht möglich wäre, Ihre Partnerschaft zu segnen. Meiner Meinung nach freut sich Gott über jedes sich liebende Paar und möchte diese Verbindung unterstützen – sei es nun eine Ehe oder eine Partnerschaft wie die Ihre. Bitte behalten Sie bei Ihrer Anfrage im Kopf, dass dies meine Meinung ist, und dass Sie dazu kein "Anrecht" haben. Aber vielleicht sieht die Kollegin oder der Kollege in Ihrer Gemeinde die Lage ähnlich wie ich.
Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen alles Gute!
Frank Muchlinsky