Sehr geehrter Herr Pastor Muchlinsky,
mit Interesse habe ich obigen Artikel gelesen, mein Sohn hatte als Paten einen Freund vorgesehen, der Muslim war. Wie ich nun gelesen habe ginge dies nicht, allerdings war die Patin evangelisch. Leider hat er nun ohne Angaben an den vorgesehen Paten diesen gar nicht zur Taufe eingeladen. Wie hätte eine Teilnahme dieses Freundes aussehen können.
Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf Martina Meurer-Langhold
Liebe Martina Meurer-Langhold,
ja, zu eine Patenschaft ist Voraussetzung, in der Kirche zu sein: das heißt, getauft zu sein und aktuell auch Kirchenmitglied zu sein. Wer nicht getauft ist, z.B. Muslim ist, oder als Getaufter aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht Pate werden.
Die Patenschaft ist ein Amt, das die Kirche verleiht - und die Kirchenmitgliedschaft ist Voraussetzung.
Aber selbstverständlich sind und alle Menschen in einem Gottesdienst und auch bei einer Taufe willkommen. Wer will, darf kommen. Der muslimische Freund ihres Sohnes, hätte also selbstverständlich bei diesem Taufgottesdienst dabei sein können.
Noch eine Frage, Sie schreiben: Er war Muslim. Das heißt, er ist es nicht mehr? - Also: Wenn er getauft ist, kann er auf jeden Fall Pate werden.
Mit herzlichen Grüßen,
Ihre Sabine Löw