Warum darf ein 81-jähriger Lektor in Rheinland-Pfalz keinen Talar tragen? Die Lektortätigkeit beträgt bereits 15 Jahre.
Lieber Herr Günther,
es gibt in Deutschland in den evangelischen Landeskirchen keine vollständig einheitliche Regelungen darüber, wer einen Talar tragen darf. Allerdings gibt es grundsätzliche Regeln, die überall gelten. Ein Talar ist die Standardkleidung für ordinierte Personen bei Gottesdiensten. Ordination bedeutet die Bestätigung, dass jemand in den öffentlichen Verkündigungsdienst berufen wird und Amtshandlungen wie Taufen und Trauungen vornehmen darf.
Ordiniert werden Pfarrleute (Hauptamtliche), und seit einigen Jahren werden in einigen Landeskirchen auch Prädikant:innen (Ehrenamtliche) ordiniert. Das geschieht übrigens auch in der Landeskirche der Pfalz. Allerdings werden Lektor:innen nicht ordiniert. Darum sind sie nicht berechtigt, diese Amtskleidung zu tragen.
Es gibt hier und da Ausnahmeregelungen. Zum Beispiel in der Landeskirche Hannovers lautet die Regelung so: „Die Beauftragten tragen anstelle einer Amtstracht eine ihrem Dienst angemessene Kleidung. Im Übrigen gelten die kirchlichen Bestimmungen über liturgische Kleidung. Die Dekanin oder der Dekan kann bei Bestattungen oder bei kirchlichem Interesse im Einzelfall das Tragen eines Talars anordnen.“ (Prädikanten- und Lektorengesetz §5, Abs.4). Diese Regelung gilt nicht in der Pfalz. Dort heißt es lediglich: „Der Lektor/die Lektorin hält Gottesdienst in angemessener Kleidung.“ (Gesetz über den Lektorendienst, §9).
Ehrenamtliche Mitarbeit im Gottesdienst wird immer wichtiger. Darum kann ich mir vorstellen, dass sich die Regelungen zum Talar demnächst auch in anderen Landeskirchen verändern werden. Bis dahin bleibt nur die „angemessene Kleidung“.
Herzliche Grüße!
Frank Muchlinsky