Wer darf EKD-Ratsvorsitzender werden?

Frau M.
Synodentagung der EKD  mit Wahl
©epd-bild/Hanno Gutmann
Synodentagung der EKD

Lieber Herr Muchlinsky,
ich habe gelesen, dass die EKD dieses Jahr einen neuen Ratsvorsitzenden wählt. Wer kann das denn werden? Muss das ein ordinierter Pfarrer oder Bischof sein? Gibt es auch eine bestimmte Altersgrenze? Und wer darf Kandidaten dafür vorschlagen? Darf das jedes Mitglied der evangelischen Kirche?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten!
Mit freundlichen Grüßen, Frau M.

Liebe Frau M.,

Sie haben Recht: Bei der Herbsttagung der Synode der EKD (vom 7. bis 10. November 2021) wird auch ein neuer Ratsvorsitzender oder eine neue Ratsvorsitzende gewählt. Allerdings wählt ihn nicht die Synode allein, sondern gemeinsam mit der Kirchenkonferenz. . Die Kirchenkonferenz ist ein weiteres Leitungsgremium, in dem die leitenden Geistlichen und die leitenden Jurist:innen der Gliedkirchen der EKD vertreten sind.

Zunächst aber wird von Synode und Kirchenkonferenz der Rat der EKD gewählt. Das ist ein Leitungsgremium, das aus 15 Personen besteht, und das die Aufgabe hat, die EKD zu leiten und zu verwalten. Er ist für alle Aufgaben der EKD zuständig, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Organen zugewiesen sind. Der Rat tagt jeden Monat und leitet die operative Arbeit im Kirchenamt der EKD. Zu Beginn seiner Amtszeit beruft er wiederum Gremien – die sogenannten Kammern -  die sich mit verschiedenen gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen. Ein Mitglied des Rates steht bereits fest: Die Präses der Synode, Anna-Nicole Heinrich. Durch ihr Amt gehört sie auch dem Rat an. Die übrigen 14 Mitglieder werden folgendermaßen gewählt:

Auf der ersten Sitzung der Synode wird ein Ratswahlausschuss eingesetzt. Er besteht aus 10 Mitgliedern der Synode und aus 3 Mitgliedern der Kirchenkonferenz. Der Ausschuss kann für den Rat nicht nur Synodale nominieren, sondern auch Theolog:innen oder Nicht-Geistliche aus den eigenen Reihen und darüber hinaus.

Wenn Sie also gern einer bestimmten Person zum Ratsvorsitz verhelfen wollten, hätten Sie nach der konstituierenden Sitzung der Synode im Mai deren Namen jemandem aus dem Ratswahlausschuss nennen können, damit diese Person Ihren Kandidaten oder Ihre Kandidatin ins Spiel bringen kann. Inzwischen hat der Ratswahlausschuss seinen Wahlvorschlag gemacht, dieser ist an die Synodalen versandt und bereits veröffentlicht.

Die Nominierung der Kanddat:innen ist nicht einfach, denn es sollen möglichst gleich viele Frauen und Männer in den Rat gewählt werden, außerdem sollen aus allen Richtungen der evangelischen Kirchen Menschen in den Rat kommen. Es sollen außerdem mehr als 14 Kandidat:innen sein,  also verschiedene Alternativen für die Besetzung der einzelnen Sitze im Rat geben.

Dann beginnen die Wahlgänge, und vor jedem Wahlgang können noch weitere Kandiadt:innen vorgeschlagen werden. Dafür braucht es entweder 25 Synodale, die sich auf eine Person einigen, oder die Kirchenkonferenz schlägt eine weitere Person vor.

Hier bestünde also eine weitere Möglichkeit, noch eine Ratskandidatur zu platzieren. Einen direkten Weg für Vorschläge, die nicht aus der Mitte der Synode oder der Kirchenkonferenz kommen, gibt es nicht.

Synode und Kirchenkonferenz wählen nun jede Kandidatin und jeden Kandidaten mit einer Zweidrittelmehrheit. Wenn der neue Rat vollständig gewählt worden ist, werden in getrennten Wahlgängen der oder die neue Ratsvorsitzende und der oder die Stellvertreterin gewählt. Die Person muss aus den Reihen des neu gewählten Rates stammen. Der neu gewählte Rat kann dazu Vorschläge machen. Ansonsten macht das Wahlgesetz keine Vorschriften zu der Person. Allerdings gibt es sozusagen ungeschriebene Gesetze, an die sich alle Beteiligten halten. Die EKD beschreibt das auf ihrer Seite so:

"Unter allen Beteiligten herrscht Einigkeit, dass das Amt am besten in die Hand eines oder einer leitenden Geistlichen einer der 20 Landeskirchen gehört, der oder die nicht zu nah vor dem Ruhestand steht. So lässt sich die Leitung des Rates sinnvoll und zielgerichtet wahrnehmen. Und aus der vorherigen Wahl zum Rat ergibt sich, dass der oder die Vorsitzende in der Regel aus den Mitgliedern stammt, die in den ersten Wahlgängen in den Rat der EKD gelangt sind." (Die öffentliche Stimme der EKD. Der Rat)

Vermutlich wird das auch bei der nächsten Wahl gelten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und grüße herzlich.

Frank Muchlinsky

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