Hallo und Guten Morgen!
Ich frage mich zur frühen Morgenstunde, was die nachfolgenden Abkürzungen inhaltlich eigentlich aussagen? EKD Evangelische Kirche Deutschland E K D oder EKD Evangelische Kirche "in" Deutschland E K "in" D Mit der Langform der Abkürzung (Version 2) komme ich nicht ganz klar, denn hier wird eine Ortsangabe gemacht (in Deutschland). EK - Evangelische Kirche kann folglich alles sein, denn das Wort "Kirche" ist bekanntermaßen nicht geschützt. Während meines Erachtens, die Version 1 eine (geschützte)Bezeichnung und auch Kennzeichen darstellt. So weit ich weiß, ist die EKD der Zusammenschluss der 22 selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland.
Dann gibt es noch Zusammenschlüsse "in" der EKD, also "in" der Evangelischen Kirche Deutschland: Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) V E L K D Union Evangelischer Kirchen (UEK) U E K Heute werden zu den "Evangelischen Kirchen" auch evangelische Freikirchen gezählt. Meine einfache Frage lautet nun: Beinhaltet die Bezeichnung "EKD" eine Ortsbezeichnung?
Lieber Gast,
die EKD in „Langform“ heißt: Evangelische Kirche in Deutschland.
Es kommt dabei nicht auf einzelne Begriffe an, die jeweils wie eine geschützte „Marke“ zu behandeln wären. Vielmehr ist der Name EKD (ob in Kurz- oder Langform) eben die Bezeichnung der Gemeinschaft ihrer deutschen Gliedkirchen. Also: Ja, es ist eine Ortsangabe.
Grundordnung der EKD wrote: Artikel 1( 1 ) 1 Die Evangelische Kirche in Deutschland ist die Gemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen. 2 Sie versteht sich als Teil der einen Kirche Jesu Christi. 3 Sie achtet die Bekenntnisgrundlage der Gliedkirchen und Gemeinden und setzt voraus, dass sie ihr Bekenntnis in Lehre, Leben und Ordnung der Kirche wirksam werden lassen.
( 2 ) 1 Zwischen den Gliedkirchen besteht Kirchengemeinschaft im Sinne der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie). 2 Die Evangelische Kirche in Deutschland fördert darum das Zusammenwachsen ihrer Gliedkirchen in der Gemeinsamkeit des christlichen Zeugnisses und Dienstes gemäß dem Auftrag des Herrn Jesus Christus.
( 3 ) 1 Mit ihren Gliedkirchen bejaht die Evangelische Kirche in Deutschland die von der ersten Bekenntnissynode in Barmen getroffenen Entscheidungen. 2 Sie weiß sich verpflichtet, als bekennende Kirche die Erkenntnisse des Kirchenkampfes über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche zur Auswirkung zu bringen. 3 Sie ruft die Gliedkirchen zum Hören auf das Zeugnis der Brüder und Schwestern. 4 Sie hilft ihnen, wo es gefordert wird, zur gemeinsamen Abwehr kirchenzerstörender Irrlehre.
( 4 ) Durch seine Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde und in einer Gliedkirche gehört das Kirchenmitglied zugleich der Evangelischen Kirche in Deutschland an.
Den gesamten Text gibt es hier.
Herzliche Grüße
Frank Muchlinsky