Habe ich mein Versprechen als Pate gebrochen?

Tjark
Seetaufe mit Taufpaten und Eltern
© epd-bild /Silke Rummel

Guten Tag,

ich bin Taufpate eines Kindes. Bei der Taufe habe ich versprochen, das Kind auf seinem Lebensweg zu begleiten, für die christliche Erziehung zu sorgen und bei Fragen oder in schwierigen Zeiten als Ansprechpartner zur Seite zu stehen.

Einige Zeit später wurde ich von den Eltern bei einer Situation schwer enttäuscht und emotional verletzt. Die Freundschaft war daraufhin angeschlagen, aber noch vorhanden. Als Monate danach jedoch mehrere weitere verletzende Situationen entstanden und ich mitteilte, wie verletzt ich bin, endete der Kontakt in einem Zerwürfnis. Inzwischen haben die Eltern den Kontakt zu mir vollständig abgebrochen und dieser wird auch wohl nicht wieder aufgenommen werden, sodass ich nun als Folge in Zukunft keinen Zugang mehr zu meinem Patenkind habe. Ich frage mich deshalb, ob ich vor Gott und nach dem Verständnis der Kirche mein Versprechen gebrochen habe. Oder versagt habe in der Aufgabe, die ich versprach zu übernehmen. Oder ob meine Verantwortung endet und ich von meinem Versprechen losgesagt bin, weil ich meine Aufgabe gar nicht mehr erfüllen kann. 

Mein Patenkind ist mir natürlich weiterhin sehr wichtig und ein Teil meines Herzens. Es war mir eine Freude, sie in ihrem bisherigen Leben begleitet zu haben. Aber das ändert nichts daran, dass ich sie vermutlich nie wiedersehen werde und keinen Kontakt mehr habe. Ich wüsste einfach gerne, ob ich das Versprechen, das ich gab, aus Sicht des Glaubens nun gebrochen habe, auch wenn dies nie meine Absicht war. Ich würde mich über eine Einschätzung freuen und bedanke mich für Zeit und Mühe.

Lieber Tjark,

das ist eine traurige Situation, in die Sie da geraten sind. Wenn Freundschaften zerbrechen, ist das schon traurig genug, und wenn dann noch ein schlechtes Gewissen dazu kommt wegen eines Versprechens, das man nicht mehr einhalten kann, dann wird es extra schlimm. 

Das Versprechen, das Sie bei der Taufe gegeben haben, ist aber kein Schwur. Es ist nicht bedingungslos. Sie können Ihr Patenkind schließlich nicht gegen den Willen seiner Eltern begleiten. Wenn diese den Kontakt zu Ihnen abgebrochen haben, bedeutet das höchstwahrscheinlich auch, dass sie nicht möchten, dass Sie noch weiter das Patenamt ausführen. Das Einzige, das Sie noch tun könnten, wäre in einem Brief oder einer E-Mail genau dieses Thema anzusprechen. Anscheinend belastet es Sie, dass sie Ihr Versprechen nicht mehr halten können. Das können Sie den Eltern ja schreiben. Wenn Sie daraufhin keine Antwort erhalten, wissen Sie, dass Sie sich nicht mehr verpflichtet fühlen müssen. Sollte doch noch ein Interesse bei den Eltern vorhanden sein, könnte sich vielleicht ein Weg finden lassen, wie Sie weiterhin Ihre Patentochter begleiten können.

Sie müssen aber auch nicht die Eltern darum bitten, dass Sie von Ihrem Amt als Pate entbunden werden. Wenn die Situation es unmöglich macht, müssen Sie auch nicht weiter versuchen, Ihr Versprechen zu erfüllen. In jedem Fall können Sie Ihrer Patentochter im Gebet verbunden bleiben. Schließen Sie sie in Ihre Gebete ein und übergeben Sie Ihre Verantwortung an Gott.

Herzliche Grüße,

Frank Muchlinsky 

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