Eine Frage: unser neunjähriger Sohn hat fast keinen Kontakt zu seinem einzigen Taufpaten. Dies liegt wahrscheinlich auch daran, dass wir umgezogen sind. An unserem neuen Wohnort hat unser Sohn aber sehr guten Kontakt zu unserer Nachbarin, die auch aktive Kirchgängerin ist und ihn zum Kindergottesdienst mitnimmt. Von ihm stammt die Idee, unsere Nachbarin als Patin zu haben. Bevor ich unsere Nachbarin frage, möchte ich wissen, ob es möglich ist, einen Paten sozusagen nachzunominieren?
Lieber Gast,
da ein Aspekt des Patenamtes auch die Taufzeugenschaft ist, sollte der Pate oder die Patin bei der Taufe anwesend sein. Natürlich ist die Begleitung des Täuflings auch wichtig. Wenn diese nicht mehr gegeben ist, ist es unter Umständen möglich, nachträglich Personen zum Patenamt hinzuzufügen.
Diese Ausnahme ist in einigen, aber nicht allen Landeskirchen möglich, so heißt es beispielsweise in der Lebensordnung der rheinischen Kirche:
"Aus wichtigem Grund können zusätzliche Patinnen und Paten zu einem späteren Zeitpunkt nachbenannt werden. Nach einem Gespräch der Pfarrerin oder des Pfarrers mit Eltern, Patinnen oder Paten und Kind wird das Versprechen der Patinnen und Paten, für die christliche Erziehung des Kindes zu sorgen, in einem Gemeindegottesdienst abgegeben. Dabei sollen in schlichter Form liturgische Elemente aus dem Taufbuch, wie Zuspruch, Anrede und Verpflichtung sowie Segnung der Patin oder des Paten Verwendung finden" (LOG 13,3).
Ob es in Ihrer Landeskirche eine diese oder eine ähnliche (oder eben keine) Ausnahmeregelung zum Patenamt gibt, klären Sie am besten mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin.
Herzlich
Frank Muchlinsky