Kann man seine Patenschaft niederlegen?

Ernst Günther

Unser Patenkind verhält sich Ihrer Mutter gegenüber kalt berechnend und abweisend, obwohl Ihre Mutter sie sehr unterstützt hat. Vor allem wirtschaftlich und ihr mit ihrem Mann einen selbständige Existenz ermöglicht hat. An der Taufe am Pfingstsamstag bei unserem Enkel sagte Sie zu Ihrer Mutter: Du musst einsehen, dass Du im Geschäft nicht mehr gebraucht wirst. So habe ich auch unser Patenkind, das bis zum 6. Lebensjahr bei uns aufgezogen wurde, nicht erzogen. Ich bin enttäuscht und möchte das Patenamt niederlegen. Geht das?

Lieber Herr Günther,

zunächst einmal möchte ich Ihnen schreiben, dass ich Ihren Kummer über ihre Patentochter gut verstehen kann. Sie haben anscheinend bei der Erziehung kräftig geholfen, und da ist es sehr enttäuschend, wenn Sie nun feststellen müssen, dass Ihr Patenkind sich so respektlos und kühl verhält.

Was das Patenamt angeht, so können und brauchen Sie es nicht niederzulegen, denn nach dem evangelischen Verständnis erlischt Ihr Amt als Paten ohnehin mit der Konfirmation des Patenkindes. Pate zu sein, bedeutet, dafür mit verantwortlich zu sein, dass das Kind vom christlichen Glauben erfährt, bis es sich selbst für diesen Glauben in der Konfirmation entscheiden kann. Wenn es also konfirmiert ist, sind Sie "ehemalige" Paten, wenn Sie so wollen.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie die Gelegenheit haben, mit Ihrer ehemaligen Patentochter ein ernstes und zugleich freundliches Wort reden zu können.

Herzliche Grüße

Frank Muchlinsky