Pfarrer a.D. oder i.R.?

Gästin

Sehr geehrter Herr Muchlinsky, außer Dienst (a. D.) ist erfahrungsgemäß ein nachgestellter Zusatz zur Amtsbezeichnung von Berufssoldaten und anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis standen (z. B. Minister) und sich nicht mehr im aktiven Dienst befinden. Das leuchtet ein, denn dieser Zusatz "a.D." kennzeichnet bei Beamten den Eintritt in den Ruhestand (z. B. durch Erreichen der Altersgrenze), aber auch andere Formen des Ausgeschiedenseins aus dem Dienst. Doch jetzt bin ich irgendwie verdattert, denn neulich habe ich gelesen, dass es sowohl "Pfarrer/innen a.D." gibt, als auch "Pfarrer/innen i.R." (im Ruhestand): a.D. + i.R. müssen folglich 2 Paar Stiefel sein. Wie ist das nun, wenn der Pfarrer "in Pension" geht, also Pfarrer a.D ist und sich trotzdem im Dienst befindet ??? z. B. ganz selbstverständlich im Sonntagsgottesdienst mit Amtstracht predigt, als wäre er noch aktiver Beamter und nicht ein Ruheständler im Herbst des Lebens. Muss in diesem Fall nochmals eine Ordination stattfinden, die den PfarrerIN a.D/i.R. wieder in die Dienstgemeinschaft der Geistlichen mit allen Rechten und Pflichten aufnimmt? Meiner Meinung nach, ist dieser Sachverhalt bei der katholischen Kirche eindeutiger geklärt: Ein Pfarrer kann zwar in Rente gehen, aber er bleibt auch auf seine alten Tage ein Priester. Basta! Die Priesterweihe ist in den Augen der katholischen Kirche ein unwiderrufbares Sakrament, genauso wie die Taufe. Deshalb meine letzte Frage: Gibt es innerhalb der EKD auch Pfarrer/innen der Reserve (d. R.)? Und wird der öffentlich-rechtliche Titel "Pfarrer" ein ökumenisches Sakrament werden? Vielen Dank schon mal!

Da sollten jetzt mal die Ruhestandskolleginnen und Ruhestandskollegen sagen, wie sie das empfinden. Sie sie nun "außer Dienst" sind oder "in Ruhe". Die meisten von ihnen befinden sich faktisch wohl im Unruhezustand :-).

Ernsthaft: Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer unterliegen, wie Sie auch schreiben, keiner Weihe, ihr Beruf ist kein "Sakrament" , so wie es bei den Katholiken der Fall ist. Dies wird sich auch niemals ändern. Weil das eine der Pointen von Evangelischsein ist: Wir haben das Priestertum aller Getauften.

Menschen werden für einen Dienst in der Gemeinde beaufftagt qua Ordination. Dies ist dann der Pfarrberuf. Pfarrerinnen und Pfarrer sind in ihrem Ruhestand "i.R" und verlieren ihre Ordination nicht. 

Viele Kirchengemeinden könnten ohne Ruhestandskolleginnen und Ruhestandskollegen ihr Gemeindeleben nicht so aufrecht erhalten. Sie könnten nicht so viele Gottesdienste anbieten. Ruhestandskolleginnen und Ruhestandskollegen werden sehr gebraucht zu Vertretungsdiensten.

Es ist wirklich eine spannende Frage, wie sich das mit dem "Ruhestand" dann verhält. Übrigens auch zu Beginn des Berufes ist das eine Frage: ab welchem Zeitpunkt ist die Ordination sinnvoll? - zu Beginn des Vikariats, danach? wann beginnt man "Pfarrer*in" zu sein, - und wann endet dieser Beruf für einen selbst. Das wurde auch in den einzelnen Kirchen immer wieder unteschiedlich gelöst in den Jahren.

Gute Frage, die Sie da aufwerfen, liebe Schreiberin!

Vielleicht melden sich hier ja Ruhestandskolleginnen und Ruhestandskollegen zu Wort, wie sie das empfinden, wie ihr Selbstverständnis ist in diesem Beruf : außer Dienst, in Ruhe oder gar in Reserve?

Ich bin gespannt darauf!

herzlich, Ihre

Sabine Löw