Sehr geehrte Frau Erichsen-Wendt, meine Tochter wurde im Juni getauft. Wir als Eltern haben uns im Juli taufen lassen. Unsere Tochter hatte ganz normal eine Taufpatin. Die Schulleiterin unserer Tochter hat sich bereit erklärt unsere Taufzeugin zu sein. Die Pfarrerin bat sie darum im Vorfeld. Wir kennen die Schulleiterin nur flüchtig was schade ist, denn wir sind unsicher ob wir sie einfach so ansprechen können bei Fragen. Wir sind quasi Neuchristen. Da die Schulleiterin oft meine Nähe sucht, ob in Gesprächen oder kurzen Begegnungen hoffe ich das sie vielleicht auch eine geistliche Verbindung spürt- zu uns. Sie steht auf unseren Taufurkunden mit Namen. Wir fanden das eine so nette Geste. Aber wie sollen wir uns ihr gegenüber verhalten? liebe Grüße und Gottes Segen. Maria
Liebe Maria,
da haben Sie ja bewegte Wochen hinter sich, mit weitreichenden Entscheidungen für sich und Ihre Familie! Herzlichen Glückwunsch Ihnen allen zur Taufe.
Ihren Ausführungen entnehme ich, dass die Taufe Ihrer Tochter vermutlich der Impuls war, sich selbst anschließend auch taufen zu lassen. Sie schreiben, dass die Schulleiterin Ihrer Tochter als Taufzeugin fungierte. Das ist zunächst einmal ungewöhnlich, da Ihr Mann und Sie als Erwachsene eigentlich gar keine Paten/ Taufzeugen gebraucht hätten, da Sie ja bei der Taufe vollgültig für sich selbst entschieden haben, sich zum christlichen Glauben zu bekennen und der evangelischen Kirche anzugehören.
Wenn die Schulleiterin Ihrer Tochter nun Taufzeugin ist, bedeutet dies, dass sie selbst nicht Mitglied einer christlichen Kirche ist. Mir erscheint es sinnvoll, dass Sie am besten im direkten Gespräch mit ihr klären, welche gegenseitigen Erwartungen Sie aneinander in diesem Amt haben. Sie deuten ja bereits an, was Sie eigentlich erwarten. Meine Vermutung ist, dass Ihrem Gegenüber das möglicherweise nicht so klar ist. Das können Sie aber nur herausfinden, wenn Sie direkt darüber ins Gespräch kommen.
Ansonsten: Als Ansprechpartner/in für Sie als "Neulinge" in der evangelischen Kirche fällt mir zum einen die Patin Ihrer Tochter ein, die ja die Begleitung Ihrer Tochter in Fragen des christlichen Glaubens versprochen hat und dies damit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Ihnen zukommen lassen kann, sowie die Pfarrerin, die Sie getauft hat. Sie sowie Ihre Kirchengemeinde sind dazu im christlichen Sinne sogar verpflichtet, Ihnen nach je eigenen Möglichkeiten Auskunft zu geben.
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Friederike Erichsen-Wendt, Pfrin.