Was bekommt eine Gemeinde an Kirchensteuergelder und wofür wird das Geld ausgegeben?

H.J.Kühn

Was bekommt eine Gemeinde an Kirchensteuergelder und wofür wird das Geld ausgegeben? Ist es erlaubt Gelder für die Finanzierung eines KirchlichenFriedhofes einzusetzen?

Eine sehr interessante und komplexe Frage, die Sie hier stellen, lieber Schreiber. Was eine Gemeinde an Kirchensteuern bekommt, das ist in den einzelnen Landeskirchen unterschiedlich und wird je nach einem bestimmten Schlüssel festgelegt. Zuerst geht das Geld ja an den Kirchenbezirk, dann an die Gemeinden. Die Kirchenbezirkssatzung legt fest, wieviel Geld an jede Gemeinde geht.

Insgesamt ist es so, dass vom ganzen Kirchensteueraufkommen der Landeskirchen,- so ist das z.B. in einigen Landeskirchen, aber, wie gesagt, das variiert - , die Hälfte vorab abgezogen wird und für die Verwaltung, Gehälter etc. verwendet wird. Die andere Hälfte wird verteilt an die Kirchenbezirke.

Außerdem ist es so, dass die Kirche dem Staat die Dienstleistung bezahlt, dass er für sie die Kirchensteuer einzieht. Das wird auch von der Kirchensteuer dann weg genommen.

Die Kirchenbezirke finanzieren mit Kirchensteuern ihre Jugendwerke, Psychologische Beratungsstellen, Sozialstationen, Diakonische Bezirksstellen. Das sind Dienste an der Gesellschaft, zur Beratungsstelle kann jeder kommen, da wird nicht gefragt: Bist du evangelisch?

Wie eine einzelne Kirchengemeinde das Geld dann ausgibt, kann man in jedem Haushaltsplan der Kirchengemeinden nachlesen. Diese werden öffentlich angelegt. Es ist uns als evangelische Kirche wichtig, dass sehr gläsern und nachvollziehbar ist, für was das Geld ausgegeben wird.

Eine Kirchengemeinde gibt ihr Geld zum Beispiel aus für: Gehälter der Angestellten; Heizung der Kirchen, Organistendienste, Kinderkirche, Besuchsdienst, Kirchenmusik, Spareinlagen und es gibt Pflichtrücklagen für die Gebäude, Instandhaltung... und weiteres... je nach dem, was eine Kirchengemeinde im Einzelnen so unterhält. Wenn sie einen Kindergarten hat, wird da auch was reinfließen, sicherlich auch in einen kirchlichen Friedhof. Davon gehe ich jetzt mal aus.. Da muss man dann genau schauen, wie das rechtlich ist, was an dem Friedhof wem gehört, wer für was zuständig ist....

Mit herzlichen Grüßen,

Ihre Sabine Löw

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