Religiöse Mündigkeit und Konfirmation

Corinna

Guten Tag! Ich mache momentan eine Dokumentation über das Thema "Religiöse Mündigkeit - Firmung und Konfirmation". Meine Frage ist: "Was wird einem verwehrt, wenn man sich nicht firmen/konfirmieren lässt?" Die Dokumentation muss ich nächsten Freitag abgeben, deshalb würde ich mich über eine schnelle Antwort freuen. Außerdem würde es mich sehr interessieren, wie Sie "religiöse Mündigkeit" definieren und Stellung zum Thema "kirchliche Heirat ohne Firmung und Konfirmation - ist das möglich?" nehmen. Ich freue mich auf Ihre Antwort! Grüße, Corinna

Liebe Corinna, da es schnell gehen muss - antworte ich Ihnen sofort und gleich:

"Was wird einem verwehrt, wenn man sich nicht firmen/konfirmieren lässt?" Das Patenamt ist an die Konfirmation gebunden. Aber einer getauften Person kann es eigentlich nicht "verwehrt" werden - zumindest wird nicht abgefragt, bei der Patenschaft, ob die Person konfirmiert ist, auch nicht, ob sie getauft ist. - Die Taufe ist die Voraussetzung. Eine Patin/ein Patin muss aktuell Mitglied der Kirche sein. Also nicht ausgetreten. Früher war die Konfirmation die Voraussetzung am Abendmahl teil zu nehmen. Die meisten Landeskirchen haben aber das sog. "Kinderabendmahl" eingeführt - das heißt: Alle, die getauft sind, auch Kinder, dürfen am Abendmahl teil nehmen.

"Wie definieren Sie "religiöse Mündigkeit"?" - Darunter vertehe ich, mit 14 Jahren seine Religion und Konfession unabhängig von der Konfession/Religion der Eltern wählen zu können. Kirchlicherseits wird man volles Mitglied innerhalb der Gemeinde. Man ist im religiösen Sinne erwachsen. Es wird auch immer mehr versucht, bei Kirchenwahlen, dass wirklich die 14-jährigen auch schon faktisch wählen dürfen.

"Kirchliche Heirat ohne Konfirmation - ist das möglich?" - Ja, es ist möglich, kirchlich zu heiraten, auch wenn man nicht konfirmiert ist.

Soweit mal - und auf die Schnell - auf die Dokumentation bin ich gespannt, liebe Corinna. Wo wird er zu sehen sein?

Herzlich, Ihre Sabine Löw