Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
ich wüsste gerne, ob ein protestantischer Pfarrer zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, wenn jemand in einem seelsorgerischen Gespräch eine Straftat berichtet. Oder ist er - anders als der katholische Priester - frei in seiner Entscheidung, die berichtete Straftat anzuzeigen und den Namen des Täters, so ihm bekannt, zu nennen? Wenn der Pastor frei in der Entscheidung ist, wäre die Schwere der Straftat in die Überlegung einzubeziehen, ob er Anzeige erstattet?
Vielen Dank und liebe Grüße Frau R.
Liebe Frau R.,
Eine ähnliche Frage wie die Ihre habe ich schon einmal beantwortet. Bitte schauen Sie hier, ob Ihnen die Antwort ausreicht. Wenn Sie noch Nachfragen haben, beantworte ich die freilich auch gern.
Herzlich
Frank Muchlinsky