Günter Kesselschläger
Es gibt da eine besondere Bezeichnung wenn der Diakon die Berechtigung hat, die Sakramente zu verwalten, Leider ist mir die Nennung entfallen!
Lieber Herr Kesselschläger, in der EKHN heißen sie dann "Pfarrdiakon_in" - meinen Sie dieses Wort? Mir ist außer "Diakon_in mit Sakramentsverwaltung" sonst nichts anderes bekannt.
Herzliche Grüße, Ihre Sabine Löw