Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
Ich bin Pate vom Sohn meiner Schwester. Leider habe ich zu meiner Schwester keinen Kontakt mehr und mir wurde der Kontakt zum Kind verboten. Kann man das Patenamt in Bayern niederlegen?
Lieber Herr Paetzel,
es tut mir aufrichtig Leid, dass Sie keinen Kontakt mehr zu Ihrer Schwester haben. Wenn Sie darüber hinaus keinen Kontakt mehr zu Ihrem Patenkind haben dürfen, haben Sie natürlich auch keine Möglichkeit mehr, Ihr Patenamt auszuüben. Da an das Patenamt keine verbindlichen rechtlichen Verpflichtungen geknüpft sind, ist es weder nötig noch möglich, dieses Amt wieder abzugeben. Sie haben versprochen, das Kind zu begleiten und ihm von Ihrem Glauben zu erzählen. Das können Sie leider nicht mehr tun.
Nochmals: Es tut mir Leid, und ich wünschte, Sie könnten sich mit Ihrer Schwester einander wieder annähern.
Alles Gute!
Frank Muchlinsky