Hallo Frau Scholl,
in einer Mailingliste für Ahnenforscher wurde die Frage gestellt, welche Bedeutung um 1850 der Zusatz "lapsa" im Kirchenbuch hatte. Ich hatte im Internet das Wort als "gefallen" übersetzt gefunden und eine Person vermutete den Zusammenhang zu unehelich geborenen Kindern. Ein anderer denkt, es heiße das Gleiche wie "ledig", was ich nicht glaube. Ich denke, Sie können mir diesbezüglich die richtige Auskunft geben.
Danke für Ihre Hilfe und ein schönes Weihnachtsfest.
K. Sadiku
Liebe Frau Sadiku,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider bin ich selbst im Hinblick auf spezielle Bezeichnungen in Kirchenbüchern des 19. Jahrhunderts nicht sonderlich kundig. Aber ich habe kirchengeschichtlich sehr versierte Kolleginnen und Kollegen, bei denen ich mich im Hinblick auf Ihre Frage erkundigen konnte und die genannte Vermutung eines Zusammenhanges mit unehelich geborenen Kindern stimmt.
Der Zusatz „lapsa“ bedeutete in den Kirchenbüchern in dieser Zeit offenbar, dass eine Frau ein uneheliches Kind geboren hatte bzw. dass sie zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits schwanger gewesen ist. Bei diesen Trauungen durfte, wie ich erfuhr, die Orgel nicht spielen und es durfte kein Junfernkranz getragen werden. Der Gegenbegriff zu „lapsa“ ist „virgo“, also Jungfrau.
Unvorstellbar, was es für junge Frauen für eine öffentliche Beschämungserfahrung gewesen sein muss. Gott sei Dank, haben wir die Zeiten solcher moralischen Deklassierung und gesellschaftlichen Exklusionsmechanismen in großen Teilen hinter uns gelassen.
Ihnen wünsche Ich weiterhin interessante Erkenntnisse bei Ihren Ahnenforschungen und wünsche Ihnen ebenso ein frohes Weihnachtsfest.
Herzlich,
Katharina Scholl