Familienforschung

Stephan Ulrich

Sehr geehrte Frau Barke, in einem Heiratsbuch von 1835 bzw 1839 wurde die Abkürzung vig. att. im Zusammenhang mit der Erlaubnis zur Heirat verwendet. Diese Abkürzung sehe ich zum ersten Mal. Was bedeuten diese Abkürzungen? Mit freundlichen Grüßen, Stephan Ulrich

Sehr geehrter Herr Ulrich,

in historischen Standesbüchern nach Familiengeschichte/n zu forschen wie Sie es derzeit tun, ist sicherlich eine besondere und bedeutsame Unternehmung - ob in der Stille einer kirchlichen Sakristei in veritablen alten Kirchenbüchern, die tatsächlich nach Geschichte riechen und in alter Schrift verfasst sind, ob in einem großen Archiv auf einen eigenen Tisch gebracht oder in einer sorgfältig zusammengetragener Online-Datenbank.

Aus meinen Recherchen zu Ihrer Fragestellung in den mir zugänglichen Quellen habe ich vorläufige Möglichkeiten herausgefunden, die von Ihnen genannten Abkürzungen zu deuten: "vig." könnte für lateinisch "virgis" / junge Frau stehen, "att." für lateinisch attribuitur  / zugefügt o.ä. Ich rate Ihnen jedoch, sich an ein Archiv zu wenden, mit dem Sie weitere Details der Eintragung wie den Kontext u.ä. besprechen können und von dessen Fachleuten Sieaus kirchenhistorisch-fachlicher Sicht eine Erklärung erhalten können.

Hier zur Ihrer Orientierung ein Beispiel für ein Landeskirchliches Archiv: Archiv der Evangelischen Landeskirche Kurhessen-Waldeck, Kassel. Wenn Sie sich an ein Landeskirchliches Archiv im Bereich der Landeskirche wenden möchten, in der Sie leben oder der Sie ggf. zugehörig sind, hier eine Übersicht der Landeskirchen in der EKD.

Alles Gute bei Ihren Erforschungen und mit herlilchen Grüßen

Ihre Pamela Barke

 

 

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