Segnung homosexueller Lebensgemeinschaften

N. Weber

Sehr geehrter Herr Pastor Muchlinsky,

ich bin evangelisch getauft, konfirmiert und habe auch kirchlich geheiratet.
Vor ein paar Wochen wurde meine Tochter konfirmiert, mein Sohn wird wohl in 3 Jahren folgen.

Nun lese ich, daß die evangelische Kirche in Hessen und Nassau/ EKHN die homosxuelle Partnerschaft der normalen Ehe gleichstellen wird. Ich habe mir auch den Text angesehen. Dort wir dgesagt, in der Bibel wird Homosexualität zwar abgelehnt, aber das sei überholt.

Auch wenn ich für diese Lebensform eine gewissem Toleranz aufbringe (es interessiert mich eigentlich nicht so sehr), bin ich doch erschüttert über den Umgang mit der Heiligen Schrift. Darf ich in Zukunft dort auch Passagen für mich streichen, die mir nicht passen? Daraus folgt für mich zwingend, daß eine Gleichstellung nicht möglich ist. Punkt.

Mir kommt es langsam so vor, als ob die evangelische Kirche sich komplett dem Zeitgeist hingibt, egal, wie absurd eine Position auch sein mag und durch nichts zu begründen ist.

Wie kann die evangelische Kirche so etwas tun?? Ich beschäftige mich jetzt ernsthaft damit, die Kirche zu verlassen, für mich ist das Maß jetzt voll.
Ich werde vielleicht noch warten, bis mein Sohn konfirmiert ist, weil ihn das wohl zu sehr irritieren würde.

Da ich mich nicht vollständig abwenden möchte, erwäge ich einen Übertritt in die katholische Kirche. Deren Position ist für mich in vielen Glaubensfragen schlüssiger und konsequenter, und Opportunismus ist dort auch nicht so ausgeprägt.

Mit freundlichen Grüßen,
N. Weber

Sehr geehrte Frau Weber / sehr geehrter Herr Weber,

 

gern beantworte ich Ihre Frage. An vielfältigen Übergängen Ihres Lebens und des Lebens der Menschen, die zu Ihnen gehören, haben Sie die Begleitung durch die evangelische Kirche als hilfreich empfunden. Vielleicht ergeht es Ihnen auch so, dass diese positiven Erfahrungen auch darin begründet sind, dass Sie in Ihrer jeweiligen Situation von der jeweiligen Pastorin/ dem jeweiligen Pastor wahr- und ernstgenommen worden sind mit Ihren Anliegen.

 

Nun hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ihre Lebensordnungen überarbeitet, weil sich viele Fragen heute anders stellen als vor Jahrzehnten (so in der Einführung, s. http://www.kirchenrecht-ekhn.de/static/27152.pdf) und nur eine verständliche Ordnung des kirchlichen Lebens gewährleistet, dass Kirche sich eben nicht – wie Sie befürchten – „dem Zeitgeist hingibt“, sondern begründet und verantwortet, miteinander abgestimmt und verbindlich handelt.

Die Kirche will nun im Ganzen die Lebenssituation von Menschen wahr- und ernstnehmen, so wie sie individuelle Lebensumstände ernst nimmt.

 

Nun steht für Sie die Glaubwürdigkeit einer Kirche auf dem Spiel, weil sie ihre Haltung zu einer Frage biblischer Auslegung, konkret der Bewertung von Homosexualität, geändert hat.

Im synodalen Entwurf zur Lebensordnung (die beschlossene Endfassung liegt noch nicht vor), heißt es im Wortlaut:

„Heute wird davon ausgegangen, dass die gleichgeschlechtliche Orientierung zu den natürlichen Lebensbedingungen gehört. Homosexualität kann als Teil der Schöpfung gesehen werden. Von seiner Schöpfung sagt Gottes Wort: „Siehe, es war sehr gut“ (1 Mose 1), und der Mensch kann zu Gott beten: „Ich danke dir, dass ich wunderbar gemacht bin. Wunderbar sind deine Werke, das erkennt meine Seele“ (Psalm 139). Dieser Lobpreis des Schöpfers und der Schöpfung ist unabhängig von der sexuellen Orientierung des Menschen. Allen Christinnen und Christen gilt die Zusage einer Neuschöpfung in Christus (2 Kor 5,17), und sie hoffen auf die Vollendung der Beziehung zu Gott (vgl. Röm 8,23).

Es gibt in den biblischen Texten eine klare Ablehnung gelebter Homosexualität (3 Mose 18,22-25; Röm 1,26 f; 1 Tim 1,10 und öfter). Diese Texte sind jedoch von einer antiken Weltsicht geprägt, nach der es nur eine geschlechtliche Orientierung gibt, nämlich die heterosexuelle. Homosexualität erscheint darum als verwerfliches Verhalten von Heterosexuellen, die grundsätzlich auch anders handeln könnten. Deshalb wird an den entsprechenden Stellen hart über dieses Verhalten geurteilt. Wenn man aber davon ausgeht, dass es nicht nur eine einzige geschlechtliche Orientierung gibt, geht die in der Bibel zu findende Verurteilung gleichgeschlechtlicher Praktiken heute ins Leere. Die Treue zu den biblischen Texten und die Bejahung gleichgeschlechtlicher Liebe schließen sich nicht mehr gegenseitig aus.

Die EKHN ist sich bewusst, dass diese Sichtweise in manchen anderen Kirchen abgelehnt wird. Ökumenisch sind Kirchen dadurch, dass sie sich an Jesus Christus ausrichten und sich darin begegnen. Die kulturellen Muster, die auch in Kirchen in Fragen der Geschlechtlichkeit wirksam sind, sind im Leib Christi keine endgültigen Festlegungen.“ (http://www.kirchenrecht-ekhn.de/static/27152.pdf)

 

Die Synode der EKHN hat sich diese Position zu eigen gemacht, wohl wissend, dass nicht alle sie teilen. Die umfangreichen argumentativen Ausführungen wollen gerade verständlich machen, weshalb die biblisch überlieferte Ablehnung von Homosexualität für unseren heutigen Kenntnisstand keine Begründung für die Ablehnung einer Amtshandlung ist. Denn wir teilen eben derzeit nicht das biblische Weltbild, demzufolge Homosexualität ein deviantes Verhalten eigentlich Heterosexueller ist, die auch anders handeln könnten.

Ich sehe nicht, dass es sich bei der synodal vertretenen Ausführungen um eine „absurde Position geht“, die „durch nichts“ begründet wäre, wie Sie schreiben. Andernfalls müsste man ja bestreiten, dass es sich bei eingetragenen Lebenspartnerschaften in unserer Gesellschaft um Beziehungen handelt, die durch das Handeln der evangelischen Kirche begleitet werden können.

Für mich jedenfalls ist eine Kirche glaubwürdig, die Antworten auf die Herausforderungen ihrer Zeit versucht und fähig ist, eigene Positionen infrage zu stellen und gegebenenfalls zurückzunehmen; mehr jedenfalls als eine, die ihren Lebensstil normativ setzt für das Leben der ganzen Gesellschaft.

 

Und schließlich gilt ja für die Aneignung der Lebensordnung wie auch für das Handeln jedes Amtsträgers/jeder Amtsträgerin in der evangelischen Kirche der Gewissensvorbehalt: Niemand muss etwas tun, was er nicht selbst für richtig erkannt hat. Genau diese Grundhaltung hat schon oft im Leben unserer Kirche und für unsere Gesellschaft dazu geführt, dass Evangelische sich gerade eben nicht opportunistisch verhalten haben.

Für das Ringen um Glaubwürdigkeit und die Freiheit des Gewissens lohnt es sich, evangelisch zu sein – meinen Sie nicht auch?

 

Ein weiterhin hilfreiches Ringen mit Ihrer Kirche und ihren Entscheidungen wünscht

Ihre Friederike Erichsen-Wendt

 

Hier finden Sie Übrigens noch eine Weitere Frage (und eine Antwort) zum Thema.