Beate Kemper
Guten Tag!
Kann ich nur in meiner Heimatgemeinde ( 1. Wohnsitz ) wieder in die ev. luth. Kirche eintreten, oder auch in jeder anderen Gemeinde?
Vielen Dank!
Liebe Frau Kemper,
Sie können auch in einer anderen Gemeinde eintreten, wenn gleichzeitig von der Pfarrerin oder dem Pfarrer, in deren Gemeinde Sie eintreten möchten, einen Antrag auf Umgemeindung stellt.
Herzlichen Gruß!
Frank Muchlinsky