Sie schreiben, dass die Einspruchsformel "der möge jetzt reden - oder für immer schweigen" aus der anglikanischen Kirche stammt und im 17. Jahrhundert im Book of Common Prayer erwähnt wird. Wurde sie möglicherweise im deutschen Mittelalter verwendet, als Ehen noch rechtsgültig vor dem Altar geschlossen wurden?
Lieber Herr Wollschläger,
die Formel, die Sie zitieren, ist dazu da, die "Ehefähigkeit" der Brautleute sicher zu stellen. Was diese Ehefähigkeit angeht, so war sie in Deutschland bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts von vielen Faktoren abhängig. In einen kleinen "Kulturgeschichte der Ehe" schreibt Godwin Lämmermann bei evangelisch.de dazu:
"Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts war die Ehe keine Segnung für alle, denn es gab ehefähige und eheunfähige Personen. In den deutschen Ländern und Städten waren die Messlatten der Ehefähigkeit zwar unterschiedlich, aber immer sehr hoch gehängt. Wer kein Vermögen und keine Wohnung hatte, durfte generell nicht heiraten. Ebenfalls generell von der Heirat ausgeschlossen waren Soldaten und große Teile des zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufkommenden Industrieproletariats; fast alle Tagelöhner, Knechte und Mägde hatten die Ehefähigkeit nicht. Selbst die Bauern brauchten - zumindest bis ins 18. Jahrhundert zur Heirat die Erlaubnis des Landeherren. Die Chance, heiraten zu dürfen, stand für junge Männer im späten Mittelalter fifty-fifty. In den ländlichen Gebieten, wo erbrechtlich nicht die Realteilung, sondern das sogenannte "Anerbenrecht" herrschte, konnte faktisch nur der Hoferbe heiraten." (Den ganzen Artikel finden Sie hier.)
Wenn so vielfältige Hürden zu nehmen sind, um überhaupt heiraten zu dürfen, halte ich es für unwahrscheinlich, dass in der Hochzeitszeremonie der berühmte Satz verwendet wurde, zumal die Ehen ohnehin im Mittelalter "wenn nicht direkt im Bett, dann in den Wirtshäusern geschlossen" wurden, wie Lämmermann weiter schreibt.
"Erst im 13. Jahrhundert wird dann der Kirchenraum zum Ort der Verheiratung. Das heißt aber noch nicht, dass damit die private Eheschließung durch die kirchliche vollständig abgelöst wurde. Vielmehr besuchte man nach vollzogener Hochzeitsnacht einen Gottesdienst, die Brautmesse. Diese hatte jedoch ursprünglich keine konstitutive, ehebegründende Funktion."
Ich denke, wir dürfen uns die kirchlichen Trauungen des Mittelalters zwar durchaus festlich aber wenig romantisch vorstellen. Lesen Sie gern den erwähnten Artikel. Er ist ausgesprochen interessant.
Herzliche Grüße
Frank Muchlinsky