Gewählte und Berufene im Kirchenvorstand

Gitta

Sehr geehrter Herr Muchlinsky,

in die Kirchenvorstände der ev.-luth. Kirchen werden Mitglieder gewählt oder berufen. Gibt es eigentlich weitere Unterschiede oder betreffen diese nur den Zugang in den Kirchenvorstand?
Für die Beantwortung vielen Dank im Voraus.

Liebe Gitta,

der Unterschied zwischen gewählten und berufenen KV-Mitgliedern besteht tatsächlich fast ausschließlich darin, wie sie in den Kirchenvorstand aufgenommen werden. Die einen lassen sich zur Wahl aufstellen und werden bei den KV-Wahlen direkt in den Kirchenvorstand gewählt, die anderen werden nach der Wahl vom neuen Kirchenvorstand berufen. Berufene können auch solche sein, die nicht vor der Wahl aufgestellt wurden. (Das ist der andere Unterschied.) Mit der Berufung hat der Kirchenvorstand die Möglichkeit, solche Menschen in den KV aufzunehmen, deren Fähigkeiten als gute Ergänzung für das Gremium angesehen werden. In jedem Fall gilt, dass die Mitglieder der KV Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinde sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Muchlinsky

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