Neue Perikopenordnung - der letzte Sonntag im Kirchenjahr

Gästin

Für den letzten Sonntag des Kirchenjahres stehen ab 2019 zwei verschiedene Ordnungen bereit.
Einmal behandelt der Ewigkeitssonntag Mt 25,1-13 als Leittext. Liturgische Farbe ist grün.
Die zweite Ordnung behandelt den Tag "platterdings" als Gedenktag der Entschlafenen (Totensonntag), Leittext Joh 5,24-29, liturgische Farbe Schwarz.

Mal dämlich gefragt: Wo bleibt die evangelische Ordnung?
Bislang wurde nur am Karfreitag die liturgische Farbe schwarz gezeigt. Sonst nie im gesamten Kirchenjahr, dem Herrenjahr.

Liturgische Farbe schwarz steht für den Tod Christi, stellvertretend für Tod und Auferstehung Christi und für die Vergebung der Sünden für alle verstorbenen Gläubigen. Und jetzt??? Jetzt soll der Ewigkeitssonntag mit der Farbe "SCHWARZ" ein Alleinstellungsmerkmal und Verkaufsschlager werden für ALLE Entschlafenen, ob diese nun zu Lebzeiten an Jesus den Christus geglaubt haben oder eben nicht: Atheisten oder Agnostiker oder schlichtweg Ungläubige waren.

Frage 1: Warum werden schlechterdings zwei Ordnungen angepriesen, ab 2019? Und wer genau ist auf diese glorreiche Idee gekommen? Man kann doch nicht einfach aus einer Laune heraus das Kirchenjahr umdeuten. Meiner Meinung nach ist dieses Ansinnen, ein nicht ernstzunehmender Einfall von einer übergeschnappten Arbeitsgruppe.

Frage 2: Wo kann ich mein Veto einlegen?

Warum möchte man ab dem Jahr 2019 die Ungläubigen für was Besonders erklären? Für was Besseres?

Liebe Gästin,

Sie haben das sehr gut erkannt: ab dem neuen Kirchenjahr, also ab dem ersten Advent 2018, wird es eine neue Perikopenordnung geben. Die von Ihnen geschilderte Lage stimmt ebenfalls; für den letzten Sonntag im Kirchenjahr gibt es ein doppeltes Proprium.

Ich werde auf Ihre konkreten Fragen antworten:

Warum werden zwei Ordnungen ab 2019 angeboten?
So wie ich das sehe, werde nicht zwei Ordnungen angeboten, sondern es gibt eine Ordnung, die es vorsieht, dass man zwischen beiden Optionen wählen kann.

Wer ist auf diese Idee gekommen?
Dabei zitiere ich sehr gern die offizielle Webseite der VELKD zur Perikopenrevision: 

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) haben die bisherige Auswahl der Bibeltexte im gottesdienstlichen Gebrauch einige Jahre lang überarbeitet und den Entwurf nach einer einjährigen Erprobungszeit im Herbst 2017 verabschiedet.  

Wo können Sie Ihr Veto einlegen?
Auf der Seite der VELKD zur Perikopenrevision findet sich der Name des Oberkirchenrates, der die Geschäftsführung für die Perikopenrevision inne hat. Vielleicht schreiben Sie ihm oder einem seiner Mitarbeitenden. Ich bin sicher, dass man sich dort Ihrer Frage annimmt.

Viel Erfolg.

Pia Heu

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