Sehr geehrte Frau Michaela Jecht, ich bin katholisch. Ich bin geschieden , und war aber nicht kirchlich verheiratet.
Mein neuer Partner ist evangelisch, geschieden aber katholisch verheiratet. Könnten wir evangelisch heiraten?
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Frank
Liebe Frau Frank,
schön, dass Sie einen Menschen gefunden haben, mit dem Sie Ihr Leben teilen wollen. Sie schreiben, dass Sie sich für Ihren gemeinsamen Weg den Segen Gottes in einem evangelischen Gottesdien wünschen. Selbstverständlich können Sie beide in einem evangelischen Gottesdienst kirchlich heiraten. In der römisch-katholischen Kirche ist die Ehe allerdings ein Sakrament. Das Verständnis ist so, dass eine Trauung, die in einem römisch-katholischen Gottesdienst geschlossen wurde unauflöslich ist. Wenn Ihr Partner auch die Ehe mit Ihnen als Sakrament haben möchte (also rechtsgültih römisch-katholisch) muss die Ehe von der römisch-katholischen Kirche aufgehoben oder für ungültig erklärt werden. Wenn dies für Ihren Partner nicht gewünscht wird, können Sie sich, nach der Eheschließung auf dem Standesamt, von einer evangelischen Pfarrerin oder Pfarrer kirchlich trauen lassen. Für die kirchliche Trauung in der Evangelischen Kirche ist dies wie gesagt möglich. Hier wird unterschieden zwischen der Eheschließung auf dem Standesamt und der anschließenden Trauung/Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung in einer evangelischen Gemeinde.Da Sie beide geschieden sind, können Sie auf dem Standesamt Ihre Ehe schließen. Bitte sprechen Sie mit der für Sie zuständigen Pfarrperson Ihrer evangelischen Gemeinde oder einer Pfarrperson Ihrer Wahl. Ihr Partner sollte sich auch darübe informieren.
Bevor Sie "evangelisch heiraten" besprechen Sie bitte miteinander, wie die Gemeinde Ihres römisch-katholischen Partners damit umgeht. In manchen Gemeinde werden Wiederverheiratete von der Eucharistie oder der Kandidatur für den Kirchengemeinderat ausgeschlossen. Ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer der römisch-katholischen Gemeinde ist sinnvoll um dies zu erfahren. Die Diözese Rottenberg-Stuttgat hat hierzu ein Faltblatt herausgegeben. https://recht.drs.de/fileadmin/user_files/117/Dokumente/Offizialat/geschiedene_faltblatt.pdf.
Seien Sie gesegnet und herzlich gegrüßt,
Michaela Jecht