Muss man 2 Paten zur Taufe haben ?
Können 2 Personen Taufzeugen werden, wenn beide aus der Kirche ausgetreten sind oder muss 1 Person der Kirche noch angehören ?
Liebe Fragestellerin,
schön, dass bei Ihnen, wenn ich es richtig sehe, eine Taufe ansteht! Was zu einer Taufe gehört, das regeln die unterschiedlichen Landeskirchen alle etwas unterschiedlich. Grundvoraussetzung bei allen ist aber, dass es ein Taufbegehren gibt (vom Täufling oder seinen Eltern), dass auf den dreieinigen Gott getauft wird und, dass mit Wasser getauft wird. Ohne diesen drei Voraussetzungen gibt es in den evangelischen Kirchen keine gültige Taufe.
In allen Landeskirchen ist dabei auch das Patenamt vorgesehen. Die Paten unterstützen oder ersetzen im schlimmsten Fall die Eltern in ihrem Auftrag der christlichen Erziehung. Darum müssen sie einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören, in manchen Regelungen sogar einer evangelischen Landeskirche. In den meisten Taufordnungen der Landeskirchen gibt es aber auch eine Regelung für den Fall, dass kein Taufpate oder keine Taufpatin gefunden wird. In der Nordkiche kann auch ohne Taufpaten getauft werden, in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau soll in diesem Fall die Kirchengemeinde einen geeigneten Paten suchen und einige Landeskirchen sehen auch die Möglichkeit vor nachträglich noch Taufpaten zu benennen. In der württembergischen Landeskirche sollen, wenn keine Taufpaten gefunden werden, Taufzeugen benannt werden. Diese müssen dann nicht einer ACK-Kirche angehören.
Sie sehen: Die genauen Regelungen zur Taufe unterscheiden sich in den einzelnen Kirchen, insbesondere in den Regelungen zum Patenamt. Aber alle Kirchen freuen sich über Menschen, die sich oder ihre Kinder taufen lassen wollen. Darum empfehle ich Ihnen, sich einfach direkt an Ihre Ortsgemeinde zu wenden und ihr Anliegen zu schildern. Mit Sicherheit finden Sie gemeinsam eine gute Lösung.
Alles Gute und Gottes Segen dabei!
Herzliche Grüße,
Felix Weise
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