Ist ein Patenschein erforderlich, wenn der Pate in der Gemeinde lebt?
Liebe Frau Sievers,
vielen Dank für Ihre Frage. Es geht ja um innerkirchliche Bürokratie und die ist in diesem Fall - aus meiner Sicht - eindeutig. Eine Person, die ein Patenamt übernimmt, muss ihre eigene Kirchenmitgliedschaft nachweisen.
Ich gebe Ihnen nun zwei Antworten.
Wer in dem Bereich einer Kirchengemeinde, in der die Person nicht Mitglied ist, Patin oder Pate werden will, muss vor der Taufe einen "Patenschein" vorlegen. Das örtliche Kirchenbüro am Wohnsitz der Patin oder des Paten stellt diesen Schein aus.
Wer in der eigenen Kirchengemeinde - in der Regel am eignen Wohnort - Patin oder Pate werden will, muss Mitglied der eigenen Kirchengemeinde sein. Das örtliche Kirchenbüro wird diese Person im Mitgliederverzeichnis finden. Ob das Kirchenbüro sich selbst einen Patenschein ausdrucken muss? Ich vermute: Nein.
Das sind meine beiden Antworten. Das Wort "Patenschein" klingt nach Papier, Behördengang und Portokosten. In den meisten Kirchenkreisen und Landeskirchen wird dieser Schein jedoch elektronisch erstellt und auch ohne Briefmarke per Mail verschickt. Eine Mail sollte reichen und der Schein geht - datenschutzkonform - auf die Reise durch das Internet.
Ich wünsche Ihnen - sollten Sie persönlich eine Patenschaft antreten - Gottes Segen für Ihr Patenkind und Kraft für die wunderbaren Herausforderungen, vor denen Eltern und Täufling nun stehen.
Herzlich, Ihr Henning Kiene