Hallo im Kreis!
Meine 13jährige Tochter hat mir mitgeteilt, dass man ab dem 14. Lebensjahr auch ohne Zustimmung der Eltern, sich vom Religionsunterricht abmelden kann.
Sie hat angekündigt, dass sie dies tun wird, damit wäre dann auch das Thema Konfirmationsunterricht gestorben.
Frage: Wurde die Relígionsmündigkeit extra auf 14 herabgesetzt, damit die Kinder sich frühzeitig vom Konfi-Unterricht abmelden können?
Meine Tochter hat gesagt, dass sich die meisten von der Klasse vom Religionsunterricht abmelden werden. Ich bin stinkesauer auf die Kirche, zumal die jungen Damen und Herren nicht mal einen Ersatzunterricht, wie z. B. Mathematik oder Deutschunterricht besuchen müssen.
Gelinde gesagt, ist es eine Bodenlosigkeit von der ev. Kirche, sich in meine Erziehungsangelegenheiten einzumischen! 13 Jahre lang habe ich mein Kind religiös erzogen und jetzt? Kaum Religionsmündig und in der Pubertät, tanzen die Kids einem auf der Nase rum und kündigen ihre Mitgliedschaft in der Kirche. Was denken sich die Kirchenvertreter eigentlich bei derartigen Vorgehensweisen?
Ich kann nur noch die Stirn runzeln und den Kopf schütteln!
Ich schmeiß bald den ganzen Kirchenbettel ebenfalls hin, wenn keine plausible Erklärung folgt.
Eine Mutter mit pubertierendem Kind
Liebe Gästin,
die Religionsmündigkeit ab 14 Jahren ist keine Erfindung der Kirche, sondern des Staates. Vielleicht haben Sie die Religionmündigkeit mit dem Synodenbeschluss der Württembergischen Landeskirche vom Frühjahr verwechselt, bei dem das Wahlrecht für 14-Jährige beschlossen wurde? (Vergleiche die Frage hier im Kreis: Württembergische Synode beschließt Wahlrecht mit 14)
Die Religionsmündigkeit in Deutschland ist durch ein Gesetz geregelt, das bereits 1921 verabschiedet wurde und das die Bundesrepublik übernommen hat:
Im „Gesetz über die religiöse Kindererziehung heißt es: (§ 1)
„Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, für die Person des Kindes zu sorgen.“
Dieses Recht der Eltern, über die religiöse Erzioehung ihres Kindes zu entscheiden, erlischt allerdings mit 14, denn
in § 5 heißt es:
„Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will.“
Das Recht, mit vierzehn nicht mehr zum Religionsunterricht oder zum Konfirmationsunterricht zu gehen, gibt es also bereits seit 1921. Ich verstehe Ihre Enttäuschung darüber, dass sich Ihre Tochter gegen Religions- und Konfirmationsunterricht wendet. Die Kirche kann dagegen rechtlich nichts tun und hat es auch rechtlich nicht befördert!
Das Einzige, was Kirche und Elternhaus versuchen können, ist, den Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres den christlichen Glauben so zu vermitteln und attraktiv zu machen, dass sich die Kinder anschließend für einen Verbleib in der Kirche entscheiden.
Ich grüße Sie herzlich!
Frank Muchlinsky
Links:
Gesetz über die religiöse Kindererziehung
Wikipedia-Artikel zur Religionsmündigkeit