Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) gibt es, wie in den anderen Landeskirchen auch, das Amt des Prädikanten. Können Sie mir sagen, welche Befugnisse Prädikanten in der EKvW genau haben?
Aus dem entsprechenden Gesetz geht aus meiner Sicht nur hervor, dass Prädikanten in Einzelfällen mit Hochzeiten und Beerdigungen betraut werden dürfen. Es steht aber nicht explizit im Gesetz, welche Amtshaldungen/Kasualien sie im Einzelnen vornehmen dürfen. Wie steht es zum Beispiel um die Einzelbeichte?
Lieber Herr Hoppe,
um ganz sicher zu gehen, dass ich Ihnen eine verbindliche Antwort geben kann, habe ich mich mit Herrn Dr. Böhlemann von der EKvW in Verbindung gesetzt. Er ist dort als Dozent für die ehrenamtlichen Prädikantinnen und Prädikanten tätig. Dr. Böhlemann hat mir prompt und freundlich geantwortet:
Prädikanten haben in Westfalen Gottesdienste das Recht zur Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, dazu zählen natürlich auch Taufe und Abendmahl. Mit Zustimmung der jeweiligen Superintendentin oder des Superintendenten dürfen sie auch andere Amtshandlungen wie Trauungen und Bestattungen vollziehen.Die Einzelbeichte ist kein evangelisches Sakrament. Wenn sie im Zusammenhang mit der Ausübung des ehrenamtlichen Dienstes eines Prädikanten in einem sich daraus ergebenden seelsorglichen Gespräch (etwa in Anschluss an einen Gottesdienst) erbeten wird, könnte sie im Einzelfall - wie von jedem anderen evangelischen Christen auch - von dem Prädikanten vollzogen werden. Dies wäre dann jedoch keine Amtshandlung, sondern ein sich aus dem ehrenamtlichen Dienst ergebender Akt der christlichen Nächstenliebe. Unsere Prädikanten werden auch nicht seelsorglich ausgebildet und erhalten keinen Auftrag zur Seelsorge.
Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil Prädikanten auch kein Zeugnisverweigerungsrecht haben, wenn eine Beichte strafrechtlich relevante Inhalte haben sollte.
Sie, Herr Hoppe, haben ja bereits im entsprechenden Gesetz für Prädikantinnen und Prädikanten in der EKvW nachgeschaut. Dennoch hier (auch für all anderen Interessierten) der Link zum Selbstlesen: http://www.institut-afw.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/PraedG_235.pdf
Mit herzlichem Gruß und (auch von dieser Stelle) herzlichem Dank an den Kollegen Böhlemann!
Frank Muchlinsky